Hinweise zur Inbetriebnahme von Einspeise-Anlagen in Waiblingen
Für neu zu errichtende EEG-/KWK-Anlagen müssen Anlagenbetreiber und Anlageninstallateure einige Vorgaben beachten. Die Erfüllung der Anforderungen des jeweiligen Netzbetreibers ist Grundvoraussetzung für die Energieeinspeisung.
Erforderliche Nachweise und Formulare
Ablauf
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, lassen Sie uns bitte sämtliche Unterlagen mindestens 2 Werktage vorher per Post oder E-Mail zukommen. Bei Fotovoltaik-Anlagen mit Selbstverbrauch ist die Fertigmeldung der Stadtwerke Waiblingen einzureichen. Installateure, die nicht bei den Stadtwerken Waiblingen registriert sind, müssen mit der Fertigmeldung eine Kopie der Konzession mitschicken.
Wir benötigen folgende Nachweise und Formulare
- eine Konformitätserklärung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
- das VDEW-Datenblatt für Erzeugungsanlagen
- die nachfolgenden Formulare
Bei Fotovoltaik-Anlagen mit Selbstverbrauch ist das Fertigmeldung in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Wenn möglich, bitte sämtliche Unterlagen/Dokumente elektronisch per E-Mail senden.
Downloads Formulare
- Fertigmeldung Strom.pdf (256,7 KB)
- Meldung an das Marktstammdatenregister (MaSTR).pdf (52,0 KB)
- Bestellung Einspeisemanagement.pdf (58,2 KB)
- Bestaetigung Einspeisemanagement.pdf (242,1 KB)
- Inbetriebsetzungsprotokoll fuer Erzeugungsanlagen.pdf (168,8 KB)
- Fragebogen EEG Eigenversorgung.pdf (222,8 KB)
- VBEW-Messkonzepte_Handout.pdf (688,0 KB)
- VBEW-Messkonzepte_und_Abrechnungshinweise.pdf (718,7 KB)
- Leitfaden EEG-KWK - Eigenversorgung.pdf (3,6 MB)
Aus steuerrechtlichen Gründen müssen alle oben genannten Formulare und Nachweise auf den gleichen Namen ausgestellt werden. Die namentliche Bezeichnung des Anlagenerrichters ist auch vom ausführenden Elektro-Installateur zu verwenden.
Ablauf
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, lassen Sie uns bitte sämtliche Unterlagen mindestens 2 Werktage vorher per Post oder E-Mail zukommen. Bei Fotovoltaik-Anlagen mit Selbstverbrauch ist die Fertigmeldung der Stadtwerke Waiblingen einzureichen. Installateure, die nicht bei den Stadtwerken Waiblingen registriert sind, müssen mit der Fertigmeldung eine Kopie der Konzession mitschicken. Unterlagen per Fax werden nicht akzeptiert.
Wir benötigen folgende Nachweise und Formulare
- eine Konformitätserklärung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
- das VDEW-Datenblatt für Erzeugungsanlagen
- die BAFA-Bescheinigung
- die nachfolgenden Formulare
Downloads Formulare
Aus steuerrechtlichen Gründen müssen alle oben genannten Formulare und Nachweise auf den gleichen Namen ausgestellt werden. Die namentliche Bezeichnung des Anlagenerrichters ist auch vom ausführenden Elektro-Installateur zu verwenden.
Der benötigte, von den Stadtwerken Waiblingen gestellte, Rundsteuerempfänger muss bauseits montiert werden. Bei Anlagen mit Wandlermessung bitte rechtzeitig vorher Kontakt aufnehmen.
Downloads technische Mindestanforderungen
Damit die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG oder KWKG ohne Abzüge ausbezahlt werden können, ist es notwendig, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist für die Registrierung Ihrer Anlagen im Marktstammdatenregister einhalten.
Downloads Informationsschreiben § 25 Abs. 4 MaStRV
Wir bitten zu berücksichtigen, dass per Fax gesendete Formulare nicht akzeptiert werden.
Veröffentlichung gemäß § 52 EEG
Bericht über die EEG-Einspeisungen ins Netz der Stadtwerke Waiblingen GmbH im Jahr 2014
Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Waiblingen GmbH
Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000726
Netznummer der Bundesnetzagentur: 1
Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): Amprion GmbH
Gemäß § 52 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet einen Bericht über die Ermittlung der nach § 45 mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommen die Stadtwerke Waiblingen GmbH mit diesem Dokument nach.
Die gemäß §§ 16-33 EEG durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen werden gemäß § 35 EEG durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber abzüglich der nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netzentgelte dem aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber erstattet. Von den EEG-Anlagen-Betreibern, deren Anlagen an das Netz der Stadtwerke Waiblingen GmbH angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß § 46 EEG angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen.
Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß § 47 EEG an die Amprion GmbH übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten wurden durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer im Sinne des § 50 bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wurde der Amprion GmbH zur Verfügung gestellt.