Allgemeine Tarife ab 01.01.2005

für die Versorgung mit Erdgas
Gültig ab 01.01.2005 *


* H
inweis: Es gelten die jeweils im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Waiblingen (Staufer Kurier) veröffentlichten Tarife und Bestimmungen der Stadtwerke Waiblingen

Aufgrund der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21.07.1979 (BGBl.1979, I, S.676) stellen die Stadtwerke Waiblingen ihren Kunden Gas zur Verfügung.

Dieser Tarif kann bei einem Jahresverbrauch bis zu 60 000 kWh gewählt werden. Die Berechnung des Arbeitspreises beginnt in jedem Abrechnungsjahr in der 1. Zone. Erst wenn diese sowie die 2. und 3. Zone durchlaufen sind, wird die 4. Zone angewendet.

Zonentarif Z für Haushalt, Heizung und Gewerbe    
   
Nettopreis
Bruttopreis
Messpreis EUR pro Jahr
18,60
21,58
Arbeitspreis

1. Zone: für die ersten
2. Zone: für die nächsten
3. Zone: für die nächsten
4. Zone: für alle weiteren  


2 160 kWh/Jahr
2 160 kWh/Jahr
13 680 kWh/Jahr


7,10 Ct/kWh
5,87 Ct/kWh
3,88 Ct/kWh
3,73 Ct/kWh


8,24
Ct/kWh
6,81 Ct/kWh
4,50 Ct/kWh
4,33
Ct/kWh

Tarif-Berechnung:
Bitte nur ganze Zahlen ohne Punkt u. ohne Komma eingeben

jährliche Arbeit: kWh
 
 
Bruttopreis: Euro

Steueraufschläge

In den Arbeitspreisen ist die Erdgassteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe von derzeit 0,55 Ct/kWh enthalten.

Die gerundeten Bruttopreise (in kursiver Darstellung) enthalten die gesetzl. Umsatzsteuer (derzeit 16%).

Bitte beachten Sie unsere weiteren Informationen zu diesem Tarif.