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Allgemeine Tarife ab 01.10.2005
für die Versorgung mit Erdgas
Gültig ab 01.10.2005 *
* Hinweis: Es gelten die jeweils
im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Waiblingen (Staufer Kurier)
veröffentlichten Tarife und Bestimmungen der Stadtwerke Waiblingen
Aufgrund der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für
die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21.07.1979 (BGBl.1979,
I, S.676) stellen die Stadtwerke Waiblingen ihren Kunden Gas zur
Verfügung.
Dieser Tarif kann bei einem Jahresverbrauch
bis zu 60 000 kWh gewählt werden. Die Berechnung des Arbeitspreises
beginnt in jedem Abrechnungsjahr in der 1. Zone. Erst wenn diese
sowie die 2. und 3. Zone durchlaufen sind, wird die 4. Zone angewendet.
| Zonentarif
Z für Haushalt, Heizung und Gewerbe |
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Nettopreis |
Bruttopreis |
| Messpreis |
EUR pro Jahr
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18,60 |
21,58 |
Arbeitspreis
1. Zone: für die ersten
2. Zone: für die nächsten
3. Zone: für die nächsten
4. Zone: für alle weiteren |
2 160 kWh/Jahr
2 160 kWh/Jahr
13 680 kWh/Jahr |
7,55 Ct/kWh
6,32 Ct/kWh
4,33 Ct/kWh
4,18 Ct/kWh
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8,76 Ct/kWh
7,33 Ct/kWh
5,02 Ct/kWh
4,85 Ct/kWh
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Steueraufschläge
In den Arbeitspreisen ist die Erdgassteuer in der jeweils gesetzlich
festgelegten Höhe von derzeit 0,55 Ct/kWh enthalten.
Die gerundeten Bruttopreise (in kursiver Darstellung) enthalten
die gesetzl. Umsatzsteuer (derzeit 16%).
Bitte beachten Sie unsere weiteren
Informationen zu diesem Tarif.
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