Netznutzungs-Entgelte (netto) ab 01.01.2004
 

Bei der Abrechnung der Netznutzungsentgelte werden jeweils die Netto-Preiselemente zugrunde gelegt und dem daraus resultierenden Rechnungsbetrag die Umsatzsteuer hinzugerechnet.

1. Entnahmeort Mittelspannungsnetz

Benutzungsstunden < 2.500 h/a
Leistungspreis Arbeitspreis
10,02 €/kW a 2,44 Ct/kWh
Konzessionsabgabe 0,11 Ct/kWh
Benutzungsstunden > = 2.500 h/a
Leistungspreis Arbeitspreis
59,29 €/kW a 0,47 Ct/kWh
Konzessionsabgabe 0,11 Ct/kWh

Bei Mittelspannungsbezug, jedoch Niederspannungsmessung wird ein Aufschlag von 5% auf Arbeits- und Leistungspreis erhoben.
 
Arbeitspreis für von den Stadtwerken bezogene Blindarbeit:
1,00 Ct/kvarh
Konzessionsabgabe
0,11 Ct/kvarh
In Rechnung gestellt wird nur der Teil der Blindarbeit, der im Abrechnungsmonat die Freigrenze von 50% übersteigt.
 
Messpreise mit Lastgangzähler
Messpreis bei monatlicher Datenbereitstellung:
117,00 €/Monat
Aufpreis bei Verwendung eines GSM-Modems
6,50 €/Monat

2. Entnahmeort Umspannung Mittel-/Niederspannung

Benutzungsstunden < 2.500 h/a
Leistungspreis Arbeitspreis
22,78 €/kW a 2,44 Ct/kWh
Konzessionsabgabe 0,11 Ct/kWh
Benutzungsstunden > = 2.500 h/a
Leistungspreis Arbeitspreis
72,05 €/kW a 0,47 Ct/kWh
Konzessionsabgabe 0,11 Ct/kWh
 
Arbeitspreis für von den Stadtwerken bezogene Blindarbeit:
1,00 Ct/kvarh
Konzessionsabgabe
0,11 Ct/kvarh
In Rechnung gestellt wird nur der Teil der Blindarbeit, der im Abrechnungsmonat die Freigrenze von 50% übersteigt.
 
Messpreise mit Lastgangzähler
Messpreis bei monatlicher Datenbereitstellung:
95,00 €/Monat
Aufpreis bei Verwendung eines GSM-Modems
6,50 €/Monat

3. Entnahmeort Niederspannung

Benutzungsstunden < 2.500 h/a
Leistungspreis Arbeitspreis
9,64 €/kW a 4,56 Ct/kWh
Konzessionsabgabe 0,11 Ct/kWh
Benutzungsstunden >= 2.500 h/a
Leistungspreis Arbeitspreis
96,05 €/kW a 1,11 Ct/kWh
Konzessionsabgabe 0,11 Ct/kWh
 
Arbeitspreis für von den Stadtwerken bezogene Blindarbeit:
1,00 Ct/kvarh
Konzessionsabgabe
0,11 Ct/kvarh
In Rechnung gestellt wird nur der Teil der Blindarbeit, der im Abrechnungsmonat die Freigrenze von 50% übersteigt.
 
Messpreise mit Lastgangzähler
Messpreis bei monatlicher Datenbereitstellung:
95,00 €/Monat
Aufpreis bei Verwendung eines GSM-Modems
6,50 €/Monat

4. Entnahmeort Niederspannung ohne Lastgangzähler

(Haushalt, Landwirtschaft, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf)
Bei Kunden ohne Lastgangzähler wenden die Stadtwerke in der Regel die Standardlastprofile nach VDEW bis zu einer Jahreshöchstlast von 30 kW oder einem Jahresverbrauch von 60.000 kWh an. Die Stadtwerke behalten sich vor, diese Grenzen ggf. auch im Einzelfall anzupassen.
Arbeitspreis HT/NT: 5,85 Ct/kWh
Konzessionsabgabe HT: 1,59 Ct/kWh
Konzessionsabgabe NT: 0,61 Ct/kWh
   
Messpreise
Messpreis für Eintarif-Wechsel-/ oder Drehstromzähler bei jährlicher Datenbereitstellung:
27,00 €/Jahr
Messpreis für Zweitarif-Wechsel-/ oder Drehstromzähler bei jährlicher Datenbereitstellung:
48,50 €/Jahr
Stromwandlersatz
21,50 €/Jahr
Messpreis für Zweitarif-Drehstromzähler mit Spitzenleistungsmessung bei jährlicher Datenbereitstellung
88,40 €/Jahr

5. Vergütungen und Entgelte bei Mengenabweichungen bei Kunden ohne Lastgangzähler

Entgelt bei Bezug von Stadtwerke:
3,30 Ct/kWh
Vergütung bei Lieferung an Stadtwerke:
2,00 Ct/kWh

6. Notstromlieferung bei Lieferantenausfall

Mittelspannungsabnahmestellen
Auf Anfrage
Niederspannungsabnahmestellen
Auf Anfrage
Die Kosten für die Notstromlieferung werden dem Abnehmer direkt berechnet.  

7. Reservenetzkapazität

Kunden mit Eigenerzeugung können für den Ausfall ihrer Eigenerzeugungsanlage Reservenetzkapazität bestellen.
Preise
Auf Anfrage

8. KWK - Zuschlag

Das Entgelt für die Netznutzung gemäß der Ziff. 1. bis 7. erhöht sich um einen Zuschlag zur Deckung der sich für die Stadtwerke aus dem Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme- Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-KWK) vom 18. Mai 2000 ergebenden Mehrkosten für die Netznutzung.

Zuschläge gelten je Abnahmestelle und Jahr
1. Dieser Zuschlag beträgt für die ersten 100.000 kWh 0,284 Ct/kWh
2. Dieser Zuschlag beträgt für alle weiteren kWh 0,050 Ct/kWh
3. Für das produzierende Gewerbe, für Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs sowie für Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit einem hohen Stromkostenanteil (größer 4% des Vorjahresumsatzes) beträgt der Aufschlag abweichend zu 2.Dieses ist per Wirtschaftsprüfertestat zu belegen. 0,025 Ct/kWh

 

9. Konzessionsabgabe

Die Arbeitspreise gem. Ziff. 5. bis 8. für die Netznutzung erhöhen sich um die jeweilige Konzessionsabgabe.

10. Umsatzsteuer

Zusätzlich zum Netznutzungsentgelt (Ziff. 1. bis 9.) wird die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (derzeit 16%, Stand 01.04.1998).

11. Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Sollten erlassene Gesetze oder sonstige Regierungs- und Verwaltungsmassnahmen die Wirkung haben, dass sich die Kosten für die Erzeugung, den Bezug, die Fortleitung, die Verteilung oder Abgabe der Elektrizität unmittelbar oder mittelbar ändern, so können sich die Preise von dem Zeitpunkt ab ändern, an dem die Veränderung in Kraft tritt.
 
Verteuerungen durch öffentlich-rechtliche Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.
 
Ändern sich die wirtschaftlichen oder technisch-wirtschaftlichen Verhältnisse, auf denen diese Preise beruhen, gegenüber denen zum jetzigen Zeitpunkt wesentlich, so sind die Preise den veränderten Verhältnissen anzupassen.

12. Allgemeines

Die Netznutzungsentgelte basieren auf der "Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Netznutzungsentgelten für elektrische Energie" (VV II+) vom 13.12.2001. Bei Änderungen dieser Vereinbarung oder Nachfolgeregelungen behalten sich die Stadtwerke eine Anpassung der Preise vor. Gleiches gilt bei Belastungsveränderungen durch den Vorversorger.
Näheres zu diesen Preisen und deren Bedingungen regeln die entsprechenden Verträge.
 
13. Strukturmerkmale

Nach der Verbändevereinbarung II+ verpflichten sich die Netzbetreiber sich entsprechend den dort genannten Werten in eine von 18 möglichen Strukturklassen je Spannungsebene einzuordnen.

Für die Stadtwerke Waiblingen GmbH lauten die Klassifizierungsmerkmale:

Spannungsebene
Einwohnerdichte Einwohner/qkm
Abnahmedichte
MWh/qkm
Verkabelungsgrad
%
Ost/West
Hochspannung
--------
--------
--------
--------
Mittelspannung
--------
7.735
96,36
West
Niederspannung
5.834
--------
91,90

14. Charakteristische Verbrauchsfälle nach VV II+


Kleinkunden (Kunden ohne Leistungsmessung)


Abnahmeebene
Jahresverbrauch
Netznutzungsentgelt*
Durchschnitt
Niederspannung
1.700 kWh
5,85 Ct/kWh
5,85 Ct/kWh
3.500 kWh
5,85 Ct/kWh
30.000 kWh
5,85 Ct/kWh

Sondervertragskunden (Kunden mit Leistungsmessung)

Abnahmeebene
Jahresbenutzungsstunden
Netznutzungsentgelt*
Durchschnitt
Niederspannung
1.600 h/a
5,16 Ct/kWh
4,54 Ct/kWh
2.500 h/a
4,95 Ct/kWh
4.000 h/a
3,51 Ct/kWh
Mittelspannung
1.600 h/a
3,06 Ct/kWh
2,52 Ct/kWh
2.500 h/a
2,84 Ct/kWh
4.000 h/a
1,65 Ct/kWh


* Die angegebenen Entgelte sind Nettoentgelte. Sie enthalten keine Messkosten, keinen KWK-Zuschlag und keine Konzessionsabgabe.

Stadtwerke Waiblingen GmbH, Schorndorfer Str. 67, 71332 Waiblingen