Allgemeine Tarife mit 1/4-Stunden-Leistungsmessung ab 01.01.2004

für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem
Niederspannungsnetz der Stadtwerke Waiblingen GmbH
Gültig ab 01.01.2004 *   

* Hinweis: Es gelten die jeweils im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Waiblingen (Staufer Kurier) veröffentlichten Tarife und Bestimmungen der Stadtwerke Waiblingen

Bei der Abrechnung des Stromverbrauchs werden jeweils die Netto-Preiselemente zugrunde gelegt und dem daraus resultierenden Rechnungsbetrag die Umsatzsteuer hinzugerechnet.

Tarifsystem mit 1/4-h-Leistungsmessung
Gewerblicher, beruflicher
und sonstiger Bedarf (1)
ohne Schwachlastregelung
Nettopreis
Bruttopreis
Arbeitspreis
zzgl. Stromsteuer
zzgl. EEG-Zuschlag
zzgl. KWK-Zuschlag
ergibt den Verbrauchspreis
Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh
9,50
2,05
0,47
0,284
12,30
14,27
Leistungspreis (verbrauchsbezogen) EUR/kW und Monat
5,10
5,92
Verrechnungspreis EUR/Jahr 66,90
77,60
mit Schwachlastregelung Nettopreis
Bruttopreis
Arbeitspreis
außerhalb der Schwachlastzeit
zzgl. Stromsteuer
zzgl. EEG-Zuschlag
zzgl. KWK-Zuschlag
ergibt den Verbrauchspreis

Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh

9,50
2,05
0,47
0,284
12,30



14,27
innerhalb der Schwachlastzeit
zzgl. Stromsteuer
zzgl. EEG-Zuschlag
zzgl. KWK-Zuschlag
ergibt den Verbrauchspreis
Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh
5,90
2,05
0,47
0,284
8,70


10,09
Leistungspreis (verbrauchsbezogen) EUR/kW und Monat 5,10
5,92
Verrechnungspreis EUR/Jahr 88,40
102,54

Durchschnittspreisbegrenzung
(siehe dazu auch weitere Informationen)
  Nettopreis
Bruttopreis
Höchstpreis
zzgl. Stromsteuer
zzgl. EEG-Zuschlag
zzgl. KWK-Zuschlag
ergibt den Verbrauchspreis
Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh
22,50
2,05
0,47
0,284
25,30




29,35

Falls die nachfolgenden Mess- und Steuereinrichtungen erforderlich sind, erhöht sich der Verrechnungspreis wie folgt:
Sonstige Preisbestandteile
Verrechnungspreise
Nettopreis
Bruttopreis
Stromwandlersatz
EUR/Jahr
21,50
24,94
Tarifschaltung
EUR/Jahr
21,50
24,94

Stromsteuer
Bei Vorlage eines Erlaubnisscheins vom Hauptzollamt verringert sich die Stromsteuer. Strom unterliegt dem ermäßigten Steuersatz, soweit er von Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft als Letztverbraucher über eine gesetzlich festgelegte Verbrauchsmenge hinaus für betriebliche Zwecke entnommen wird.

Die gerundeten Bruttopreise (in kursiver Darstellung) enthalten die Umsatzsteuer
(16%, Stand 01.04.1998).

(1) gem. Ziff.2.3    (2) gem. Ziff.1.3     

Bitte beachten Sie unsere weiteren Informationen zu diesem Tarifsystem.