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Grundversorgung von Elektrospeicherheizungen - getrennte Messung
ab 01.01.2008
gilt nur für das Stromnetzgebiet der Stadtwerke Waiblingen: die Kernstadt sowie die Ortschaften Beinstein, Bittenfeld, Hegnach, Hohenacker und Neustadt,
aber nicht für andere Stromnetzgebiete
Tagzeit (HT)
Arbeitspreis HT (getrennte Messung)
(inklusive EEG + KWK)
Stromsteuer
Mehrwertsteuer (19 %)
Verbrauchspreis HT brutto |
14,30
2,05
16,35
3,11
19,46 |
Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh |
Schwachlastzeit (NT)
Arbeitsspreis NT
(inklusive EEG + KWK)
Stromsteuer
Mehrwertsteuer (19 %)
Verbrauchspreis NT brutto |
9,65
2,05
11,70
2,22
13,92 |
Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh |
Verrechnungspreis netto
Mehrwertsteuer (19 %)
Verrechnungspreis brutto |
48,50
9,22
57,72 |
EUR/Jahr
EUR/Jahr
EUR/Jahr |
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| Bei der Abrechnung des Stromverbrauchs werden jeweils die Netto-Preiselemente zugrunde gelegt und dem daraus resultierenden Rechnungsbetrag die Umsatzsteuer hinzugerechnet. |
Der Tarifrechner wurde unter sorgfältiger Beachtung der Programmierung dem Abrechnungsverfahren der Stadtwerke nachgebildet. Für Eingabe- bzw. Berechnungsfehler keine Haftung. Preisänderungen, insbesonders Änderungen der Steuern und Abgaben vorbehalten.
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| Vertragslaufzeiten: |
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| Die Laufzeiten und Kündigungsfristen gelten entsprechend der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV). |
ACHTUNG: Ab 01.01.2007 entfällt die Ermäßigung der Stromsteuer.
Man unterscheidet nicht mehr bei Anlagen nach dem Errichtungsdatum.
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| Verträge |
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| Die Sondervereinbarung "Wärme" (Vertrag) erhalten Sie bei unserer Abteilung Verbrauchsabrechnung, Tel. 07151 131-170. |
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