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Punkt Grundversorgung von Elektrospeicherheizungen - getrennte Messung


ab 01.01.2008

gilt nur für das Stromnetzgebiet der Stadtwerke Waiblingen:
die Kernstadt sowie die Ortschaften Beinstein, Bittenfeld, Hegnach, Hohenacker und Neustadt,
aber nicht für andere Stromnetzgebiete

Tagzeit (HT)
Arbeitspreis HT (getrennte Messung)
(inklusive EEG + KWK)
Stromsteuer

Mehrwertsteuer (19 %)
Verbrauchspreis HT brutto

14,30

2,05

16,35
3,11
19,46

Ct/kWh

Ct/kWh

Ct/kWh
Ct/kWh

Ct/kWh
Schwachlastzeit (NT)
Arbeitsspreis NT
(inklusive EEG + KWK)
Stromsteuer

Mehrwertsteuer (19 %)
Verbrauchspreis NT brutto

9,65

2,05

11,70
2,22
13,92

Ct/kWh

Ct/kWh

Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh
Verrechnungspreis netto
Mehrwertsteuer (19 %)
Verrechnungspreis brutto
48,50
9,22
57,72
EUR/Jahr
EUR/Jahr

EUR/Jahr
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jährliche Arbeit HT:  kWh
jährliche Arbeit NT:  kWh
 
Bruttopreis:  Euro
Bei der Abrechnung des Stromverbrauchs werden jeweils die Netto-Preiselemente zugrunde gelegt und dem daraus resultierenden Rechnungsbetrag die Umsatzsteuer hinzugerechnet.


Der Tarifrechner wurde unter sorgfältiger Beachtung der Programmierung dem Abrechnungsverfahren der Stadtwerke nachgebildet. Für Eingabe- bzw. Berechnungsfehler keine Haftung. Preisänderungen, insbesonders Änderungen der Steuern und Abgaben vorbehalten.

 
 
Vertragslaufzeiten:
 
Die Laufzeiten und Kündigungsfristen gelten entsprechend der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV).


ACHTUNG: Ab 01.01.2007 entfällt die Ermäßigung der Stromsteuer.

Man unterscheidet nicht mehr bei Anlagen nach dem Errichtungsdatum.


 
Verträge
 
Die Sondervereinbarung "Wärme" (Vertrag) erhalten Sie bei unserer Abteilung Verbrauchsabrechnung, Tel. 07151 131-170.
 
STWWN