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Punkt Sondervertrag für Elektrospeicherheizungen - getrennte Messung


ab 01.01.2008

gilt nur für das Stromnetzgebiet der Stadtwerke Waiblingen:
die Kernstadt sowie die Ortschaften Beinstein, Bittenfeld, Hegnach, Hohenacker und Neustadt,
aber nicht für andere Stromnetzgebiete

Tagzeit (HT)
Arbeitspreis HT (getrennte Messung)
(inklusive EEG + KWK)
Stromsteuer

Mehrwertsteuer (19 %)
Verbrauchspreis HT brutto

11,30

2,05

13,35
2,54
15,89

Ct/kWh

Ct/kWh

Ct/kWh
Ct/kWh

Ct/kWh
Schwachlastzeit (NT)
Arbeitsspreis NT
(inklusive EEG + KWK)
Stromsteuer

Mehrwertsteuer (19 %)
Verbrauchspreis brutto

7,90

2,05

9,95
1,98
11,84

Ct/kWh

Ct/kWh

Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh
Verrechnungspreis netto
Mehrwertsteuer (19 %)
Verrechnungspreis brutto
48,50
9,22
57,72
EUR/Jahr
EUR/Jahr

EUR/Jahr
 
jährliche Arbeit HT:  kWh
jährliche Arbeit NT:  kWh
 
Bruttopreis:  Euro
Bei der Abrechnung des Stromverbrauchs werden jeweils die Netto-Preiselemente zugrunde gelegt und dem daraus resultierenden Rechnungsbetrag die Umsatzsteuer hinzugerechnet.


Der Tarifrechner wurde unter sorgfältiger Beachtung der Programmierung dem Abrechnungsverfahren der Stadtwerke nachgebildet. Für Eingabe- bzw. Berechnungsfehler keine Haftung. Preisänderungen, insbesonders Änderungen der Steuern und Abgaben vorbehalten.

 
 
Vertragslaufzeiten:
 
Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich anschließend jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Über beabsichtigte Preisänderungen werden die Stadtwerke die Kundin/den Kunden in geeigneter Weise schriftlich oder durch Veröffentlichung informieren. Bei Preisänderungen hat die Kundin/der Kunde ein Sonderkündigungsrecht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntwerden der Preisänderung. Nutzt die Kundin/der Kunde dieses Sonderkündigungsrecht nicht, gilt die Zustimmung zur Preisänderung als erteilt.
Bei Umzug kann der Kunde den Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist auf das Ende eines Kalendermonats kündigen.


ACHTUNG: Ab 01.01.2007 entfällt die Ermäßigung der Stromsteuer.

Man unterscheidet nicht mehr bei Anlagen nach dem Errichtungsdatum.


 
Verträge
 
Die Sondervereinbarung "Wärme" (Vertrag) erhalten Sie bei unserer Abteilung Verbrauchsabrechnung, Tel. 07151 131-170.
 
STWWN