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Grundversorgungs- und Sondertarife (Strom)


für Haushalt, Landwirtschaft, Gewerbe und Heizung ab 01.01.2008*

Die Stadtwerke Waiblingen bieten Tarifkunden im Netzgebiet Waiblingen - alternativ zu den Grundversorgungstarifen - jeweils einen Sondervertrag mit entsprechender Laufzeit an. Sollten Sie noch keinen der untenstehenden Sondertarife mit uns vereinbart haben, senden wir Ihnen auf Wunsch gerne entsprechende Unterlagen zu. Für Kunden mit mittelspannungsseitiger Stromversorgung gelten gesonderte Preise.

 
Allgemeine Preise der Grundversorgung Sondertarif
1. Haushalt und landwirtschaftlicher Bedarf mit Eintarifzähler toptarif
2. Haushalt und landwirtschaftlicher Bedarf mit Zweitarifzähler toptarif-SL
3. Gewerbe ohne Schwachlastnutzung toptarif-Profi
4. Gewerbe mit Schwachlastnutzung toptarif-Profi
5. Gewerbe mit Schwachlastnutzung und Leistungsmessung toptarif-Profi
 
* Hinweis: Es gelten die jeweils im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Waiblingen (Staufer Kurier) veröffentlichten Preise und Bedingungen der Stadtwerke Waiblingen.

 

Vertragslaufzeiten:

Grundversorgungstarife Die Laufzeiten und Kündigungsfristen gelten entsprechend der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV).
   
Sondertarife (alle toptarife) Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich anschließend jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Bei zweimaligem Zahlungsverzug sind die Stadtwerke berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall erfolgt die Stromversorgung für das gesamte Abrechnungsjahr, in dem die Kündigung erfolgt ist, zu den Bedingungen des Grundversorgungstarifs der Stadtwerke.
Über beabsichtigte Preisänderungen werden die Stadtwerke die Kundin/den Kunden in geeigneter Weise schriftlich oder durch Veröffentlichung informieren. Bei Preisänderungen hat die Kundin/der Kunde ein Sonderkündigungsrecht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntwerden der Preisänderung. Nutzt die Kundin/der Kunde dieses Sonderkündigungsrecht nicht, gilt die Zustimmung zur Preisänderung als erteilt.
Bei Umzug kann der Kunde den Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist auf das Ende eines Kalendermonats kündigen.
 

weitere Informationen zu den Tarifen

 
STWWN