Allgemeine Tarife Wasser


ab 01.07.2007*

 
*Hinweis: Es gelten die jeweils im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Waiblingen (Staufer Kurier) veröffentlichten Tarife und Bestimmungen der Stadtwerke Waiblingen

Die Allgemeinen Tarife für Wasser gelten seit 2002 unverändert.

A. Allgemeine Wassertarife
Wasserpreis: pro bezogenen Wasser 1,70 EUR (netto) bzw. 1,82 EUR (brutto).
Wasserzähler: Grundpreis ¹
(EUR/Monat)
Bereitstellungspreis ²
(EUR/Jahr)
Nettopreis Bruttopreis Nettopreis Bruttopreis
bei einem Nenndurchfluss QN m³/h von 2,5 1,80 1,93 123,60 132,25
6
5,10 5,46 271,20 290,18
10 9,20 9,84 530,40 567,53
15
12,30 13,16 1.533,60 1.640,95
25
34,30 36,70 2.302,80 2.464,00
40
45,50 48,69 3.010,80 3.221,56
60
67,00 71,69 4.315,20 4.617,26
150
120,20 128,61 18.042,00 19.304,94
Tarif-Berechnung: Bitte nur ganze Zahlen ohne Punkt u. ohne Komma eingeben
jährlicher Wasserverbrauch:
 
Bruttopreis: Euro
  für einen haushaltsüblichen Zähler mit 2,5 m³/h Nenndurchfluss, inkl.
Abwassergebühr von 2,33 EUR/m³ (ab 01.07.2007)
¹ Für andere als die vorstehend aufgeführten Zähler wird der Grundpreis auf der Grundlage der Zähleranschaffungs- und -unterhaltungskosten von den Stadtwerken festgesetzt.

² Der Bereitstellungspreis kann auch monatlich erhoben werden. Die Nettopreise erhöhen sich wie der Wasserpreis, zzgl. des Betrages der Änderung des Wasserzähler-Grundpreises (gerundet auf volle 5 Cent). Entnimmt ein Abnehmer über seinen Notanschluss ununterbrochen 6 oder mehr Monate lang Wasser, wird für die Zeit der Wasserentnahme kein Bereitstellungspreis erhoben.

B. Wasserabgabe für Bau- und sonstige, vorübergehende Zwecke
Die Berechnung richtet sich nach der Tabelle A "Allgemeine Wassertarife".

1. Bauwasserabgabe (nur ortsfeste Baustellen)

2. Standrohre (nicht ortsfeste Nutzung)

EUR  
Nettopreis Bruttopreis    
  1. Bauwassergarnitur 145,00 155,15    
2. Standrohrgarnitur 50,00 53,50    
         

zu 1.: Bauwasserleistungen: Einbau/Ausbau des Bauwasserzählers, Kosten nach Aufwand (oder Bereitstellung einer Bauwassergarnitur mit Zähler).

Läßt sich bei beschädigten Bauwasserzählern der Verbrauch nicht mehr einwandfrei ermitteln, so wird, falls nicht Anhaltspunkte für einen noch höheren Verbrauch vorhanden sind, für je angefangene 100 m³ umbauten Raum 10 m³ als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt.

zu 2.: Bei beschädigten Standrohrwasserzählern wird der Verbrauch pauschal nach Nutzung festgelegt.

Die Bruttopreise sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer (derzeit 7%), auf volle Cent gerundet.

Bitte beachten Sie unsere weiteren Informationen zu diesem Tarif.