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Angaben gemäß EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
 

Ersatzversorgung
 

Das EnWG regelt auch die "Ersatzversorgung mit Energie" für die Haushalts-, Gewerbe und Landwirtschaftskunden. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Gasnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. Gasbezug ohne Liefervertrag.

 

Solange Sie keinen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung (entsprechen den Preisen der Grundversorgung) beliefert.

 

Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Waiblingen von den Stadtwerken Waiblingen GmbH, Ihrem Grundversorger, durchgeführt.

 

Für die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung nach § 38 EnWG gelten die Preise und Bedingungen der Grundversorgungstarife Gas sowie die GasGVV (pdf-Datei) .

 

 
 
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