| Ersatzversorgung |
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Das EnWG regelt auch die "Ersatzversorgung mit
Energie" für die Haushalts-, Gewerbe und Landwirtschaftskunden.
Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem
Gasnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung
oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann,
d. h. Gasbezug ohne Liefervertrag. |
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Solange Sie keinen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben,
werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen
der Ersatzversorgung (entsprechen den Preisen der Grundversorgung)
beliefert. |
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Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Waiblingen von
den Stadtwerken Waiblingen GmbH, Ihrem Grundversorger, durchgeführt. |
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Für die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung
nach § 38 EnWG gelten die Preise und Bedingungen der
Grundversorgungstarife Gas sowie die GasGVV (pdf-Datei) . |
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