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Angaben gemäß EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
 

Feststellung des Grundversorgers Gas
gemäß § 36 Abs. 2 EnWG

 
 

1. Einleitung

 

Die Stadtwerke Waiblingen GmbH hat gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Betreiber von Energie-versorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG erstmals zum 01.07.2006 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festgestellt.

 

Der Grundversorger für das Energieversorgungsnetz der Stadtwerke Waiblingen GmbH wird zum 16.09.2009 im Internet veröffentlicht und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt.

 
 

2. Grundversorger bis 30.06.2009

 

Sowohl für das Elektrizitätsversorgungsnetz als auch für das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Waiblingen GmbH wurde zum 01.07.2006 für die nächsten drei Kalenderjahre bis zum 30.06.2009 die Stadtwerke Waiblingen als Grundversorger festgestellt.

 
 

2. Grundversorger aktuell

 

Sowohl für das Elektrizitätsversorgungsnetz als auch für das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Waiblingen GmbH wurde zum 20.08.2009 für die nächsten drei Kalenderjahre bis zum 30.12.2012 die Stadtwerke Waiblingen als Grundversorger festgestellt.

 

 

3. Kontaktdaten des Grundversorgers

 
 
 
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