Feststellung des Grundversorgers Gas
gemäß § 36 Abs. 2 EnWG |
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1. Einleitung |
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Die Stadtwerke Waiblingen GmbH hat gemäß §
36 Abs. 2 EnWG als Betreiber von Energie-versorgungsnetzen
der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG erstmals
zum 01.07.2006 den Grundversorger für die nächsten
drei Kalenderjahre festgestellt. |
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Der Grundversorger für das Energieversorgungsnetz
der Stadtwerke Waiblingen GmbH wird zum 16.09.2009 im Internet
veröffentlicht und der nach Landesrecht zuständigen
Behörde schriftlich mitgeteilt. |
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2. Grundversorger bis 30.06.2009 |
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Sowohl für das Elektrizitätsversorgungsnetz als auch für das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Waiblingen GmbH wurde zum 01.07.2006 für die nächsten drei Kalenderjahre bis zum 30.06.2009 die Stadtwerke Waiblingen als Grundversorger festgestellt. |
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2. Grundversorger aktuell |
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Sowohl für das Elektrizitätsversorgungsnetz
als auch für das Gasversorgungsnetz
der Stadtwerke Waiblingen GmbH wurde zum 20.08.2009
für die nächsten drei Kalenderjahre bis zum 30.12.2012
die Stadtwerke Waiblingen als Grundversorger
festgestellt. |
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3. Kontaktdaten
des Grundversorgers |
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