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Die Stadtwerke Waiblingen GmbH ermöglicht Transportkunden unter den in
der Verbändevereinbarung II zum Netzzugang bei Erdgas
vom 03.05.2002 beschriebenen Bedingungen den Zugang zu ihrem
Endverteilungsnetz. Voraussetzung für die technische
Abwicklung des Netzzugangs ist eine Leistungsmessung beim
Erdgaskunden mit Datenfernübertragung.
Haushaltskunden können auf der Basis von Lastprofilen
beliefert werden.
| Das Entgelt für
den Netzzugang zu den Endverteilungsnetzen bezieht sich
auf einen Zeitraum von einem Jahr und setzt sich aus folgenden
Komponenten zusammen: |
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Arbeitsentgelt |
+ |
Leistungsentgelt |
+ |
Entgelt für
Systemdienstleistung |
+ |
ggf. Konzessionsabgabe,
sonstige Abgaben |
= |
Netzzugangsentgelt
netto |
+ |
Umsatzsteuer (z.Zt.
19%) |
= |
Netzzugangsentgelt
brutto |
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| Das spezifische Arbeitsentgelt
in Cent/kWh berechnet sich in Abhängigkeit
von der vereinbarten Transportmenge in kWh. |
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| Das spezifische Leistungsentgelt
in Euro/kW wird in Abhängigkeit von der
vereinbarten maximal nutzbaren Stundenleistung in KW bestimmt. |
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| Der spezifische Mischpreis
in Cent/kWh ergibt sich aus der Summe von Arbeitsentgelt
und entsprechend umgerechnetem Leistungsentgelt. |
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| Für ausgewählte Mengen
und Leistungen ergeben sich beispielhaft folgende spezifische
Mischpreise in Cent/kWh: |
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| Mischpreis in Cent/kWh* |
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MP |
MP |
MP |
MP |
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Ct/kWh |
Ct/kWh |
Ct/kWh |
Ct/kWh |
Menge in kWh |
2.000 h/a |
4.000 h/a |
6.000 h/a |
8.000 h/a |
1.000.000 |
0,8621 |
0,5516 |
0,4461 |
0,3930 |
2.000.000 |
0,8219 |
0,5247 |
0,4217 |
0,3694 |
3.000.000 |
0,7910 |
0,5071 |
0,4066 |
0,3552 |
4.000.000 |
0,7639 |
0,4934 |
0,3953 |
0,3448 |
5.000.000 |
0,7389 |
0,4817 |
0,3861 |
0,3364 |
10.000.000 |
0,6274 |
0,4370 |
0,3537 |
0,3084 |
20.000.000 |
0,4270 |
0,3700 |
0,3115 |
0,2748 |
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* Die Mischpreise verstehen sich ohne
Entgelt für Systemdienstleistungen, ohne Konzessionsabgabe
und ohne Umsatzsteuer. |
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Das Entgelt für die Systemdienstleistung
beträgt 54,20 Euro/Kontakt. Als
Kontakt ist jeder Ablesungs- bzw. Abrechnungsvorgang
zu verstehen. |
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Zuzüglich wird die gesetzliche Umsatzsteuer
in Höhe des jeweils gültigen Satzes (z. Zt.
19%) fällig. Auf das Netzzugangsentgelt ist keine
Erdgassteuer zu entrichten. |
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Diese Entgelte beziehen sich ausschließlich
auf die vorhandenen Anlagen im Sinne der Verbändevereinbarung.
Erweiterungs- und Änderungsmaßnahmen gehen
gemäß Verbändevereinbarung zu Lasten
des Transportkunden. Zusätzliche Dienstleistungen
wie z.B. Bilanzausgleich und Qualitätsanpassung
sind nicht Bestandteil des Netzzugangentgeltes. |
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Die Netzzugangsentgelte für den
individuellen Fall werden dem Transportkunden vom Netzbetreiber
auf schriftliche Anfrage mitgeteilt. |
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Änderung der Netzentgelte: |
Am 01.02.2006 wurde ein Antrag nach §23a
Abs. 3 des EnWG bei der Landesregulierungsbehörde
gestellt. |
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