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Was ist der toptarif-GAS bio ?

Mit dem seit 01. Oktober 2009 geltenden Tarif ermöglichen die Stadtwerke Waiblingen ihren Kunden, die Anforderungen für bestehende Gebäude ab 01. Januar 2010 zu erfüllen, da die Belieferung mit Erdgas beim toptarif-GAS bio zu 10 % aus Bioerdgas besteht.

Bei dem beigemischten Bioerdgas handelt es sich um Bioerdgas aus nachwachsenden Rohstoffen, das den Qualitätsanforderungen der einschlägigen Gesetzgebung genügt.

 

Rechtlicher Hintergrund

Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg ist seit dem 01. Januar 2008 in Kraft und regelt eine Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von neuen und bestehenden Wohngebäuden. Bauherren neuer Wohngebäude, für die ab dem 01. April 2008 die Bauverfahren eingeleitet wurden bzw. welche bis zum 31. Dezember 2008 beantragt oder zur Kenntnis gegeben wurden, sind verpflichtet, 20 Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken. Neben dem Einsatz von Solarthermie, Geothermie und Biomasse einschließlich Biogas und Bioöl sowie der Nutzung von Umweltwärme und Abwärme mit Hilfe von Wärmepumpen sieht das Gesetz eine Reihe weiterer alternativer Möglichkeiten der sogenannten ersatzweisen Erfüllung vor.

 

  • Vorgaben des Bundes für den Neubaubereich zum 01. Januar 2009

    Diese Vorgaben wurden für den Neubaubereich zum 01. Januar 2009 durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes (EEWärmeG) abgelöst, das eine eigene Pflichtregelung für alle neuen Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) enthält. Näheres hierzu finden Sie im Merkblatt zum EEWärmeG des Bundes für Neubauvorhaben unter www.um.baden-wuerttemberg.de

  • Regelungen des Landesgesetzes für den Wohngebäudebestand

    Die Regelungen des Landesgesetzes für den Wohngebäudebestand bleiben weiter in Kraft, denn der Bundesgesetzgeber hat diesen Bereich für landesrechtliche Regelungen geöffnet. Demnach müssen in bestehenden Wohngebäuden ab dem 01. Januar 2010, wenn im Einzelfall die zentrale Heizanlage ausgetauscht wird, zehn Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

 

Konditionen

für Haushalt, Heizung und Gewerbe ab 01.01.2010*

Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden ergeben sich, verglichen mit unseren anderen Tarifen, folgende Gesamtkosten:

 
brutto
Grundversorgung
toptarif-GAS
toptarif-GAS bio
bis 9.000 kWh
Arbeitspreis pro Kilowattstunde
Cent/kWh
7,49
7,02
7,56
Grundpreis pro Jahr
Euro/Jahr
33,32
33,32
33,32
über 9.000 kWh
Arbeitspreis pro Kilowattstunde
Cent/kWh
5,88
5,41
5,94
Grundpreis pro Jahr
Euro/Jahr
178,50
178,50
178,50
Gesamtkosten bei 20.000 Kilowattstunden pro Jahr
Euro
1.354,50
1.260,50
1.366,50

Die vertraglich vereinbarten Brutto-Preise enthalten die gesetzliche Erdgassteuer für den fossilen Anteil des gelieferten Gases (derzeit 0,55 Ct/kWh netto, 0,65 Ct/kWh brutto), die Umsatzsteuer (19 %), die Konzessionsabgabe sowie das Netzentgelt.

* Hinweis: Es gelten die jeweils im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Waiblingen (Staufer Kurier) veröffentlichten Preise und Bedingungen der Stadtwerke Waiblingen.

 

 

Vertragslaufzeit

Die Erstlaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Bei Preisänderungen oder Umzug des Kunden räumen die Stadtwerke Waiblingen entsprechende Sonderkündigungsrechte ein. Einzelheiten sind im Vertrag aufgeführt.

 

Kontakt

Bei Interesse senden wir Ihnen die passenden Unterlagen zu. Nehmen Sie einfach Kontakt mit unserem Vertriebsteam auf:

Telefon 07151 131-190 | E-Mail vertrieb@stwwn.de

 
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