EEG & Einspeiser

Hinweise zur Inbetriebnahme von Einspeise-Anlagen in Waiblingen

Für neu zu errichtende EEG-/KWK-Anlagen müssen Anlagenbetreiber und Anlageninstallateure einige Vorgaben beachten. Die Erfüllung der Anforderungen des jeweiligen Netzbetreibers ist Grundvoraussetzung für die Energieeinspeisung.

Erforderliche Nachweise und Formulare

Anforderungen an neue Fotovoltaik-Anlagen

Ablauf

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, lassen Sie uns bitte sämtliche Unterlagen mindestens 2 Werktage vorher per Post oder E-Mail zukommen. Bei Fotovoltaik-Anlagen mit Selbstverbrauch ist die Fertigmeldung der Stadtwerke Waiblingen einzureichen. Installateure, die nicht bei den Stadtwerken Waiblingen registriert sind, müssen mit der Fertigmeldung eine Kopie der Konzession mitschicken. 

Wir benötigen folgende Nachweise und Formulare

  • eine Konformitätserklärung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Datenblätter für Module und Wechselrichter
  • die nachfolgenden Formulare

Bei Fotovoltaik-Anlagen mit Selbstverbrauch ist das Fertigmeldung in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Wenn möglich, bitte sämtliche Unterlagen/Dokumente elektronisch per E-Mail senden.

Aus steuerrechtlichen Gründen müssen alle oben genannten Formulare und Nachweise auf den gleichen Namen ausgestellt werden. Die namentliche Bezeichnung des Anlagenerrichters ist auch vom ausführenden Elektro-Installateur zu verwenden.

Anforderungen an neue KWK-Anlagen

Ablauf

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, lassen Sie uns bitte sämtliche Unterlagen mindestens 2 Werktage vorher per Post oder E-Mail zukommen. Bei Fotovoltaik-Anlagen mit Selbstverbrauch ist die Fertigmeldung der Stadtwerke Waiblingen einzureichen. Installateure, die nicht bei den Stadtwerken Waiblingen registriert sind, müssen mit der Fertigmeldung eine Kopie der Konzession mitschicken. Unterlagen per Fax werden nicht akzeptiert.

Wir benötigen folgende Nachweise und Formulare

  • eine Konformitätserklärung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • das VDEW-Datenblatt für Erzeugungsanlagen
  • die BAFA-Bescheinigung
  • die nachfolgenden Formulare

Aus steuerrechtlichen Gründen müssen alle oben genannten Formulare und Nachweise auf den gleichen Namen ausgestellt werden. Die namentliche Bezeichnung des Anlagenerrichters ist auch vom ausführenden Elektro-Installateur zu verwenden.

Balkon-PV-Anlagen

Die Energiewende liegt Ihnen am Herzen und Sie wollen sich mit einer steckfertigen Erzeugungsanlage (sogenannte Plug-In-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlage) beteiligen?

Im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Waiblingen GmbH können steckfertige Erzeugungsanlagen gemäß den anerkannten Voraussetzungen installiert, angeschlossen und betrieben werden.

Informieren Sie sich hier.

Bei Installation senden Sie uns bitte das Anmeldeformular zu.

Hinweis für Einspeisemanagement nach § 6 EEG

Der benötigte, von den Stadtwerken Waiblingen gestellte, Rundsteuerempfänger muss bauseits montiert werden. Bei Anlagen mit Wandlermessung bitte rechtzeitig vorher Kontakt aufnehmen.

Download technische Mindestanforderungen

Registrierungspflicht für Stromerzeugungsanlagen

Damit die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG oder KWKG ohne Abzüge ausbezahlt werden können, ist es notwendig, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist für die Registrierung Ihrer Anlagen im Marktstammdatenregister einhalten.

 

Wir bitten zu berücksichtigen, dass per Fax gesendete Formulare nicht akzeptiert werden.


Informationen für Anlagenbetreiber gemäß EEG 2021

1. Wann endet der Anspruch auf die EEG-Förderung?

Das Ende der EEG-Förderung ist abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme der Anlage. So beträgt die Förderdauer des EEG 20 Jahre (zuzüglich dem der Inbetriebnahme). Angenommen eine Anlage wurde im Jahr 2000 in Betrieb genommen, so endet der gesetzliche Förderanspruch, z.B. die Einspeisevergütung, am 31.12.2020.

2. Was geschieht nach dem Ende der EEG-Förderung?

Nach Ablauf der Förderdauer besitzen EEG-Anlagen weiterhin den Anspruch auf vorrangige physikalische Abnahme der Energie durch den Netzbetreiber. Durch das Ende der Förderung muss der/die Anlagenbetreiber jedoch eine alternative Weiterbetriebsmöglichkeit wählen, um auch monetär von der Anlage zu profitieren.

3. Kann ich meine Anlage nach dem Förderende überhaupt weiterbetreiben? Was sollte ich hier im Besonderen beachten?

Wenn die Anlage technisch zuverlässig ist, sollte einem Weiterbetrieb nichts im Wege stehen.

4. Wie kann ich meine Anlage nach dem Förderende weiterbetreiben?

Es besteht die Möglichkeit, die gesamte Erzeugungsmenge dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen und dafür, analog zur bisherigen Einspeisevergütung, eine Vergütung zu erhalten. Diese liegt jedoch deutlich unter der bisherigen Einspeisevergütung.

Außerdem besteht die Möglichkeit einen Eigenverbrauch zu realisieren. Hier ist es dann jedoch sehr wahrscheinlich, dass die Bestandsanlage umgebaut werden muss.

5. Sollte ich einen Heimspeicher installieren?

Bei Umstellung einer PV-Anlage auf Eigenverbrauch, kann ein Heimspeicher von Vorteil sein. Mit diesem können Sie Ihren Autarkiegrad steigern und sich unabhängiger vom Netzbezug machen. Trotzdem besteht auch die Möglichkeit, Eigenverbrauch ohne Installation eines Speichers zu realisieren. Ob die Nachrüstung eines Speicher bei ausgeförderten Anlagen wirtschaftlich sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

6. Muss ich bei Eigenverbrauch des erzeugten Stroms Steuer, Abgaben oder Umlagen zahlen?

Anlagen bis 30 kWp sind von der EEG-Umlage befreit wenn der Betreiber zugleich auch der Letztverbraucher ist (Personenidentität).

7. Was ist die wirtschaftlichste Option für meine Anlage?

Die Beurteilung, welche Option die wirtschaftlichste ist, ist von vielfältigen Faktoren, wie z. B. dem Stromverbrauch, dem Lastprofil sowie der Größe der Anlage, abhängig. Für ausgeförderte PV-Anlagen ist die wirtschaftlichste Option am ehesten die Umstellung auf Eigenverbrauch.

8. Benötige ich ein intelligentes Messsystem?

Nach aktueller Gesetzeslage besteht bei PV-Anlagen bis 7 kWp keine Pflicht. Hier sind die weiteren gesetzlichen Entwicklungen abzuwarten.

9. Macht es Sinn, die Bestands- gegen eine Neuanlage auszutauschen?

Bei Installation einer neuen PV-Anlage kann diese erneut von der zwanzigjährigen Einspeisevergütung profitieren. Da die Vergütung jedoch deutlich unter der anfänglichen Einspeisevergütung liegt, ist es in der Regel vorteilhaft, bereits bei der Installation ein Eigenversorgungskonzept integral mit einzuplanen.

10. Kann ich jetzt schon etwas unternehmen, obwohl meine Anlage erst in ein paar Jahren aus der Förderung fällt?

Sie können sich schon jetzt bei den Stadtwerken Waiblingen über mögliche Weiterbetriebsmöglichkeiten informieren.