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Veröffentlichung gemäß § 52 EEG
Bericht nach § 52 EEG
Bericht über die EEG-Einspeisungen ins Netz der Stadtwerke Waiblingen GmbH im Jahr 2010
Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Waiblingen GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000726 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1
Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): Amprion GmbH
Gemäß § 52 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet einen Bericht über die Ermittlung der nach
§ 45 mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommen die Stadtwerke Waiblingen GmbH mit diesem Dokument nach.
Die gemäß §§ 16-33 EEG durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen werden gemäß § 35 EEG durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber abzüglich der nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netzentgelte dem aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber erstattet.
Von den EEG-Anlagen-Betreibern, deren Anlagen an das Netz der Stadtwerke Waiblingen GmbH angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß § 46 EEG angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen.
Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß § 47 EEG an die Amprion GmbH übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten wurden durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer im Sinne des § 50 bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wurde der Amprion GmbH zur Verfügung gestellt.
Aggregierte Daten
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