| Ersatzversorgung |
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Das EnWG regelt auch die "Ersatzversorgung mit
Energie" für die Haushalts-, Gewerbe und Landwirtschaftskunden.
Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem
Niederspannungsnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug
einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet
werden kann, das heißt, Strombezug ohne Liefervertrag.
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Solange Sie keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen
haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen
der Ersatzversorgung (entsprechend den Preisen der Grundversorgung)
beliefert. |
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Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Waiblingen von
den Stadtwerken Waiblingen GmbH, Ihrem Grundversorger, durchgeführt. |
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Für die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung
nach § 38 EnWG gelten die Preise und Bedingungen der
Allgemeinen Preise der Grundversorgung Strom sowie die Stromgrundversorgungs-verordnung (StromGVV) und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). |
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