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Punkt

Angaben gemäß EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
 

Feststellung des Grundversorgers Strom
gemäß § 36 Abs. 2 EnWG

 
 

1. Einleitung

 

Die Stadtwerke Waiblingen GmbH hat gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Betreiber von Energie-versorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG zum 20.08.2009
den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festgestellt.

 

Der Grundversorger für das Energieversorgungsnetz der Stadtwerke Waiblingen GmbH wird zum 16.09.2009 im Internet veröffentlicht und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt.

 
 

2. Grundversorger bis 30.09.2009

 

Sowohl für das Elektrizitätsversorgungsnetz mit Ausnahme der Ortschaften Waiblingen-Bittenfeld und Waiblingen-Hegnach als auch für das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Waiblingen GmbH wurde zum 01.07.2006 für die nächsten drei Kalenderjahre bis zum 30.06.2009 die Stadtwerke Waiblingen GmbH als Grundversorger festgestellt.

 

 

3. Grundversorger Strom bis 30.09.2009 in den Ortschaften Bittenfeld und Hegnach

 

In den Elektrizitätsversorgungsnetzen Waiblingen-Bittenfeld und Waiblingen-Hegnach wird die Grundversorgung von den Stadtwerken Waiblingen im Auftrag der Süwag zu den Preisen der Stadtwerke Waiblingen ab 01.08.2008 durchgeführt.

 

 

4. Grundversorger aktuell

 

Sowohl für das Elektrizitätsversorgungsnetz als auch für das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Waiblingen GmbH wurde zum 20.08.2009 für die nächsten drei Kalenderjahre bis zum 31.12.2012 die Stadtwerke Waiblingen GmbH als Grundversorger festgestellt.

 

 

 

5. Kontaktdaten des Grundversorgers

 
 

 

 
 
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