| * Hinweis: |
Es gelten die jeweils im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Waiblingen (Staufer Kurier) veröffentlichten Preise und Bedingungen der Stadtwerke Waiblingen. |
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| Erläuterungen |
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Elektrospeicherheizungen - getrennte Messung
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Eine getrennten Messung liegt vor, wenn der installierte Stromzähler ausschließlich den Verbrauch der Elektrospeicherheizungen misst. |
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Elektrospeicherheizungen - gemeinsame Messung |
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Eine gemeinsame Messung liegt vor, wenn der installierte Stromzähler neben dem Verbrauch der Elektrospeicherheizungen auch noch den Verbrauch weiterer Geräte des Haushaltes misst. |
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Wärmepumpe - monovalent |
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Der monovalente Betrieb liegt vor, wenn die Wärmepumpe den Raumwärmebedarf allein deckt. Weitere Heizsysteme (beispielsweise eine Öl- oder Gasheizung) sind nicht installiert oder dauerhaft stillgelegt.
Dieser Tarif wird bei Intstallation eines Stromzähler gewährt, der ausschließlich den Verbrauch der Wärmepumpe ermittelt.
Sperrzeiten: 07:00 bis 09:00 Uhr und 11:00 bis 12:30 Uhr |
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Wärmepumpe - bivalent |
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Der bivalente Betrieb liegt vor, wenn das Gebäude neben der Wärmepumpe auch durch mindestens ein weiteres Heizsystem (beispielsweise durch eine Öl- oder Gasheizung) erwärmt wird. Egal ob die Anlage in bivalent-alternativer oder bilvalent-paralleler Betriebsweise genutzt wird, es gelten die selben Preise.
Dieser Tarif wird bei Intstallation eines Stromzählers gewährt, der ausschließlich den Verbrauch der Wärmepumpe misst.
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Zweitarifzähler |
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Der Verbrauch von Elektrospeicherheizungen oder Wärmepumpen wird überwiegend mit Zweitarifzählern gemessen. Diese besitzen zwei Zählwerke - ein HT- (Hochtarif) und ein NT- (Niedertarif) Zählwerk. Von 22:00 bis 06:00 Uhr zählt nur das NT-Zählwerk den Verbrauch. Außerhalb dieses Zeitraumes wird der Verbrauch über das HT-Zählwerk gemessen. Mittels dieser Zweitarifzähler können wir Ihnen einen Niedrigtarif, das heißt nachts einen günstigeren Strompreis anbieten.
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