Messstellenbetrieb

Bei einem Messstellenbetreiber handelt es sich – wie auch bei Lieferanten und Netzbetreibern – um einen durch gesetzliche und regulatorische Vorgaben definierten Akteur im deutschen Energiemarkt. Als Messstellenbetreiber agiert prinzipiell der örtliche Netzbetreiber (grundzuständiger Messstellenbetreiber). Auf Wunsch des Anschlussnutzers kann die Aufgabe des Messstellenbetriebs auch auf ein anderes Unternehmen übertragen werden. Voraussetzung für die Übertragung ist der Nachweis, dass ein einwandfreier und den eichrechtlichen Vorgaben entsprechender Messstellenbetrieb gewährleistet werden kann.  Unter anderem bedarf es eines Messstellenbetreiberrahmenvertrags mit dem Netzbetreiber. Die Musterverträge werden zusammen mit den technischen Mindestanforderungen an die Messeinrichtungen nachfolgend zur Verfügung gestellt.

Zähler allgemein

Der Messstellenbetreiber ist nicht nur für die Bereitstellung geeichter Zähler zuständig. Er übernimmt auch den Einbau, die Wartung und Instandsetzung sowie den Ausbau von Messeinrichtungen. Die im Eichgesetz festgelegte Gültigkeitsdauer der Eichung von Zählern für Haushaltskunden beträgt:

  • Wasserzähler: 6 Jahre
  • Gaszähler: G4 und G6 8 Jahre/ab G16 16 Jahre
  • Elektronischer Haushaltszähler: 8 Jahre

Der Zählerwechsel/Zählerturnus wird von den Stadtwerken Waiblingen GmbH oder von beauftragten Dienstleistungsunternehmen durchgeführt. Sie werden vorab über die Termine zum Zählerwechsel informiert. Bitte stellen Sie bei geplanten Zählerwechseln sicher, dass der Zugang zu den Zählern frei ist. Sämtliche Mitarbeiter, die den Zählerwechsel durchführen, können sich entsprechend ausweisen.

Weitere Fragen beantworten wir gerne, Anregungen nehmen wir ebenfalls gerne entgegen. Unter der 07151/131-320 oder per E-Mail (msb@stadtwerke-waiblingen.de) sind wir für Sie erreichbar.

 

Technische Anschlussbedingungen

Der Anschluss von technischen Kundenanlagen unterliegt technischen Anschlussbedingungen (TAB). Diese sind bereits bei Planung, Bau, Betrieb und Änderung bzw. Erweiterung der Anlagen zu berücksichtigen. Sie präzisieren die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und stellen sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.  Es ist zu beachten, dass die zum Errichtungs- oder Umbauzeitpunkt gültige TAB einzuhalten ist. Darüber hinaus gelten die nachstehenden Ergänzungen der Stadtwerke Waiblingen GmbH.

 

Ladeeinrichtungen Elektrofahrzeuge

Sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge in Planung, so ist eine Netzanschlussanfrage mit Hilfe des Anfragebogens für die Netzanschlussprüfung zu stellen.

 

Fertigmeldungen

Die Neusetzung eines Strom-, Wasser- oder Gaszählers bzw. Änderungen wie bspw. Ausbauten sind durch eine Fertigmeldung bzw. TAF (technische Angaben zu Feuerungsanlagen) schriftlich zu beantragen. Der Antrag ist von einem in unserem Installateursverzeichnis eingetragenen Installateur vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit einem entsprechenden Firmenstempel zu versehen. Zudem ist die Fertigmeldung bzw. TAF stets vom Hauseigentümer oder vom Kunden, sofern dieser nicht gleichzeitig Hauseigentümer ist, zu unterzeichnen.

Sollte Ihr Installateur nicht in unserem Verzeichnis eingetragen sein, muss eine Kopie vom Installateur-Ausweis vorliegen, die eine einmalige Gültigkeit hat. Die Eintragung in unser Installateur-Register kann unter: technischekundenberatung@stadtwerke-waiblingen.de beantragt werden, sofern der Installateur ortsansässig im Versorgungsgebiet Waiblingen ist.

Bitte achten Sie darauf, uns den Antrag rechtzeitig zukommen zu lassen, sodass eine termingerechte Ausführung der erforderlichen Arbeiten erfolgen kann. Bitte stellen Sie sicher, dass die Fertigmeldung (Strom, Gas, Wasser) mindestens 8 Werktage vor Einbau bzw. Austausch bei technischekundenberatung@stadtwerke-waiblingen.de eingeht. Aufgrund der aktuellen Lieferzeiten von Gaszählern >G25 und den dazugehörigen Zusatzgeräten ist die Fertigmeldung Gas mindestens 12 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme einzureichen.

Der Fertigmeldung Wasser ist die Berechnungsgrundlage des Trinkwasserbedarfs nach DIN 1988 TRWI beizulegen, damit eine korrekte Dimensionierung des Wasserzählers erfolgen kann.

Die Arbeiten werden ausschließlich bei Vorlage einer vollständig ausgefüllten sowie unterzeichneten Fertigmeldung bzw. TAF ausgeführt.

 

Antrag auf Zählerausbau

Wird der Ausbau eines Zählers gewünscht, so ist der nachfolgende Antrag vom Kunden vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Der Zählerausbau kann auch von einem eingetragenen Unternehmen (inkl. Angabe der Ausweisnummer und Firmenstempel) des Kunden erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass der Zähler im Anschluss an den Ausbau mittels einer Verschlusskappe abgedichtet werden muss. Die Abgabe des Zählers und des entsprechenden Antrags bei den Stadtwerken Waiblingen erfolgt nach Vorankündigung unter 07151/131-320 oder msb@stadtwerke-waiblingen.de. Bei tatsächlicher Abgabe des Zählers bei den Stadtwerken Waiblingen ist eine Anmeldung am Empfang notwendig.

Ist nur die Abholung des Zählers erwünscht, wird eine halbe Zählerentfernungspauschale berechnet. Auch hier ist die vorherige Einsendung des ausgefüllten und gestempelten Ausbauformulars notwendig.

 

Antrag Hydrantenstandrohr

Die Ausgabe eines Hydrantenstandrohrs der Stadtwerke Waiblingen GmbH erfolgt ausschließlich für nicht ortsfeste Baustellen. Voraussetzung für die Ausgabe ist ein vollständig ausgefüllter Antrag, der mit einem Firmenstempel versehen wurde. Diesen können Sie per Mail an msb@stadtwerke-waiblingen.de senden. Bitte beachten Sie, dass mit der Inanspruchnahme eines Hydrantenstandrohrs diverse Nutzungsbedingungen einhergehen.  Diese sind dem folgenden Antrag zu entnehmen. Bitte melden Sie sich bei Abholung bzw. Rückgabe des Standrohrs zunächst bei unserer Zentrale in der Schorndorfer Straße 67 an. Die Abholung bzw. Rückgabe kann zu folgenden Zeiten erfolgen:

  • Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
  • Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die entsprechenden Preise finden Sie hier unter „Wasserabgabe für Bau- und sonstige vorübergehende Zwecke“.

 

Wir bitten zu berücksichtigen, dass per Fax gesendete Formulare nicht akzeptiert werden.

Informationen zur Betriebsführung in Korb finden Sie hier.

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