Allgemeine Kundeninformation über die Entlastung durch die EEG-Umlage

Allgemeine Kundeninformation über die Entlastung durch die EEG-Umlage

Die im Strompreis enthaltene EEG-Umlage 4,43 Ct/kWh (brutto) entfällt für den Zeitraum 01.07.2022 bis 31.12.2022. Diese gesetzliche Absenkung geben wir automatisch und vollumfänglich in der Stromabrechnung an Kunden weiter – Sie müssen nichts weiter tun. Unser Abrechnungssystem wird den Stromverbrauch entsprechend abgrenzen, unter Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen. Die jeweiligen Stromtarife reduzieren sich damit um rund 4,43 Ct/kWh brutto.

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Betrügerische Anrufe

Es kommt zurzeit vermehrt zu betrügerischen Anrufen bei Stadtwerke-Kunden – häufig zum Thema Energiepreisbremse. Bitte geben Sie am Telefon keine Informationen preis. Weitere Informationen finden unter Service ⇾ Betrügerische Anrufe.