Preiskorrektur nach Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage

Preiskorrektur nach Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage

Die Stadtwerke Waiblingen geben die durch den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage entstandene Entlastung direkt an ihre Kunden weiter.


Zum 01.10.2022 hatten die Stadtwerke Waiblingen eine Gaspreiserhöhung in der Grundversorgung mitgeteilt, welche unter anderem auch die Weitergabe der neu vorgesehen Gasbeschaffungsumlage beinhaltete. Am 29.09.2022 hat die Bundesregierung entschieden, die wirksam eingeführte Gasbeschaffungsumlage zum 01.10.2022 zurückzunehmen. Selbstverständlich geben die Stadtwerke diese
Entlastung unverzüglich an ihre Kunden weiter. Die Preise der Grundversorgung Gas reduzieren sich daher rückwirkend zum 01.10.2022 um die ursprünglich einkalkulierte Höhe der Gasbeschaffungsumlage (2,419 Ct/kWh netto).


Die gesetzlich beschlossene Senkung der Umsatzsteuer für Gaslieferungen über das Erdgasnetz wird von den Stadtwerken Waiblingen automatisch mit den Gasabrechnungen an alle Gaskunden weitergegeben. Für den Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2024 wird demnach die Umsatzsteuer von 19 % auf 7 % gesenkt.


Mit der Gaspreiserhöhung haben die Stadtwerke Waiblingen für die betroffenen Kunden die monatlichen Abschlagszahlungen angepasst. Es wird empfohlen, diese in der neu berechneten Höhe beizubehalten. Bei Änderungswünschen oder sonstigen Fragen steht das Kunden-Center der Stadtwerke Waiblingen mit Rat und Tat zur Seite.

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