Vorsicht bei Vertragsabschlüssen an der Haustür

Vorsicht bei Vertragsabschlüssen an der Haustür

Derzeit häufen sich bei den Stadtwerken Waiblingen wieder Kundenrückmeldungen über Besuche an der Haustür. In den geschilderten Fällen ging es darum Verträge für die Strom- oder Gaslieferung abzuschließen. Einige Kunden schilderten, dass sie im Glauben gelassen wurde, der Vertreter arbeite mit den „Stadtwerken“ zusammen. Manche Werber versuchen auch mit scheinbar günstigen monatlichen Abschlagsbeträgen zu überzeugen. Worauf es jedoch ankommt, sind der Verbrauchspreis und der Grundpreis. Oft liegen die angebotenen Preise an der Haustür teilweise deutlich über denen der Stadtwerke Waiblingen. Was dann nach einem Wechsel oftmals droht, ist eine erhebliche Nachzahlung mit der ersten Abrechnung.

Die Stadtwerke Waiblingen nehmen keine Vertragsabschlüsse an der Haustür vor. Es ist ratsam sich den Firmenausweis zeigen zu lassen oder sich telefonisch bei den Stadtwerken über den Vorgang zu erkundigen. Ein Warnsignal ist beispielsweise die Frage nach persönlichen Daten, der letzten Rechnung oder der Zählernummer. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Verbraucher haben ein Widerrufsrecht
Ist es doch passiert und es wurde an der Haustür ein Vertrag unterschrieben, so kann dieses „Haustürgeschäft“ innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Der Widerruf muss in Textform erklärt werden (Brief, Fax oder E-Mail). „Gerne unterstützen wir unsere Kunden hierbei und übernehmen auch den Widerruf. Ihnen entsteht keine Arbeit oder weiterer Aufwand“, betont Stadtwerke-Geschäftsführer Frank Schöller. Kunden können sich bei den Stadtwerken Waiblingen persönlich oder telefonisch beraten lassen: Kundenberatungszentrum in der Schorndorfer Straße 67, Telefon 07151 131-0.

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