Sanierungsfahrplan
Für unsere Kunden bieten wir zusätzlich einen vergünstigten Sanierungsfahrplan.
Ihr Sanierungsfahrplan wird von einem Energieberater erstellt, der gemäß Sanierungsfahrplan-Verordnung (SFP-VO) qualifiziert ist. Die Leistungen unseres Sanierungsfahrplanes beinhalten eine Vor-Ort-Begehung inklusive Datenerfassung, eine Fotodokumentation der wichtigen Bauteile am Gebäude, die anschließende Erstellung des Sanierungsfahrplan sowie eine telefonische Beratung und Erläuterung zum Bericht nach dessen Übergabe.
Der Fahrplan für Heizungsmodernisierer. Von 0 auf 15 % mit dem Sanierungsfahrplan und 10 % Bioerdgas von den Stadtwerken Waiblingen.
Gemäß dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg sind Hauseigentümer verpflichtet, zukünftig 15 % regenerative Energien zu nutzen, wenn Sie Ihre alte Heizung austauschen lassen. Das Ziel des seit 2015 geltenden Gesetzes ist es, den CO₂-Ausstoß nachhaltig zu reduzieren und so mehr zum Klimaschutz beizutragen. Die Regelung betrifft die Sanierung von Anlagen in Wohngebäuden, die bis zum 1. Januar 2009 in Baden-Württemberg errichtet wurden.
Spätestens 18 Monate nach der Inbetriebnahme Ihrer neuen Heizung müssen Sie gegenüber der unteren Baurechtsbehörde nachweisen, dass Sie die Anforderungen des EWärmeG erfüllt haben. Hierfür empfehlen wir eine Verknüpfung des Sanierungsfahrplans mit 10 % Bioerdgas der Stadtwerke. Mit diesem Kombiangebot Ihrer Stadtwerke lässt sich das EWärmeG BW problemlos erfüllen.
- kostengünstige Alternative zu sofortigen Modernisierungsmaßnahmen
- Beratungsinstrument für die schrittweise Optimierung
- neutrale Betrachtungsweise durch unabhängiges Ingenieurbüro
- Vor-Ort-Begehung inkl. Datenerfassung
- Fotodokumentation wichtiger Bauteile am Gebäude
- Erstellung des Sanierungsfahrplans
- telefonische Beratung und Erklärung zu Ihrem Sanierungsfahrplan nach der Übergabe
Sanierungsfahrplan
Preise | Brutto |
Strom- oder Gaskunden der Stadtwerke Waiblingen | 719,00 EUR |
Sonstige Interessenten | 819,00 EUR |
Gültig für Wohngebäude bis max. 10 Wohneinheiten.
Das Angebot gilt nicht für Gebäude, welche unter Denkmalschutz stehen, oder gewerblich genutzte Flächen beinhalten, deren Größe 50 % der Gesamtfläche des Gebäudes überschreiten.
In den gerundeten Bruttopreisen sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Bei der Abrechnung werden jeweils die Nettopreise zugrunde gelegt und dem daraus resultierenden Rechnungsbetrag die Umsatzsteuer hinzugerechnet.
- Bestellkarte (siehe Downloads) ausfüllen und an uns senden.
- Über Ihren Vor-Ort-Termin informieren wir Sie ca. eine Woche vorher. Geben Sie daher bitte Ihre E-Mail-Adresse (falls vorhanden) und Telefonnummer an.
- Ihren Sanierungsfahrplan erhalten Sie etwa vier Wochen nach dem Vor-Ort-Termin.
Bitte halten Sie zum Vor-Ort-Termin die Bauunterlagen (Pläne, Baubeschreibung, Dokumente zur Anlagentechnik) sowie die Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre bereit.