Netzanschluss

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss Niederspannung

Allgemeine Anschlussbedingungen von Letztverbrauchern an das Niederspannungsnetz ergeben sich aus der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie den Ergänzenden Bedingungen zur NAV der Stadtwerke Waiblingen GmbH.

Betrieb Ladeinfrastruktur für E-Mobilität:
Bitte beachten Sie die geänderte Ergänzung zur TAB 2007 für den Betrieb von Ladeinfrastruktur im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Waiblingen.

Technische Mindestanforderungen für Auslegung und Betrieb von Anschlüssen bzw. Anlagen durch Stromnetzbetreiber:

  • TAB 2007 (technische Anschlussbedingungen)
  • Ergänzung zu den TAB 2007 - STWWN
  • Ergänzung zu den TAB 2007 (EEG / KWK-G)
  • Distribution Code 2003
  • Metering Code 2006
  • VDEW Richtlinie „Eigenerzeugung am Niederspannungsnetz“
  • VDEW Richtlinie „Notstromaggregate“

Sämtliche sonstige VDE–Vorschriften und VDN/VDEW-Richtlinien zur Erstellung und zum Betrieb elektrischer Anlagen.

Baustrom

Den Antrag für einen Baustromanschluss können Sie über das Formular Vertrag Netzanschluss Strom Niederspannung 2025 (PDF) stellen, indem Sie im Formular "Kurzzeitiger Anschluss (Bauanschluss)" auswählen. Bitte beachten Sie, dass zu dem Vorgang ebenfalls eine Fertigmeldung (PDF) benötigt wird.