Allgemeine Anschlussbedingungen von Letztverbrauchern an das Niederspannungsnetz ergeben sich aus der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie den Ergänzenden Bedingungen zur NAV der Stadtwerke Waiblingen GmbH.
Betrieb Ladeinfrastruktur für E-Mobilität:
Bitte beachten Sie die geänderte Ergänzung zur TAB 2007 für den Betrieb von Ladeinfrastruktur im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Waiblingen.
Technische Mindestanforderungen für Auslegung und Betrieb von Anschlüssen bzw. Anlagen durch Stromnetzbetreiber:
Sämtliche sonstige VDE–Vorschriften und VDN/VDEW-Richtlinien zur Erstellung und zum Betrieb elektrischer Anlagen.
Den Antrag für einen Baustromanschluss können Sie über das Formular Vertrag Netzanschluss Strom Niederspannung 2025 (PDF) stellen, indem Sie im Formular "Kurzzeitiger Anschluss (Bauanschluss)" auswählen. Bitte beachten Sie, dass zu dem Vorgang ebenfalls eine Fertigmeldung (PDF) benötigt wird.
Informationen zum Messstellenbetrieb finden Sie hier.
Den Auftrag für die Isolierung von Freileitungen können Sie hier herunterladen: