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Hinweise für den Fall, dass in Ihrem Zuhause der Strom weg ist:
Weitere Hinweise zur Vorsorge und Verhalten bei Stromausfall erhalten Sie direkt beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Link zum Bundesamt
Stromversorgung bei Hochwasser
Da ein Hochwasserereignis als ein Ereignis höherer Gewalt eingestuft wird, erlischt in diesem Fall die allgemeine Stromversorgungspflicht des Netzbetreibers.
Das bedeutet, dass der örtliche Netzbetreiber – in diesem Fall die Stadtwerke Waiblingen GmbH – unter Einbezug der Sicherheit und wirtschaftlich zumutbaren Gründen entscheidet, wann und wo die Stromversorgung eingestellt wird.
Ziel ist es, die Stromversorgung rechtzeitig abzuschalten, um gefährliche Kurzschlüsse oder lebensgefährliche elektrischen Durchströmungen in überfluteten Gebäuden zu vermeiden.
Wichtig: Halten Sie sich bei Hochwasser von elektrischen Anlagen im öffentlichen Bereich fern, wenn diese überflutet sind (z. B. Schaltschränke und Trafostationen).
Stromversorgung bei Starkregen oder Wasserrohrbruch
Starkregenereignisse oder Wasserrohrbrüche werden grundsätzlich nicht als höhere Gewalt eingestuft. Trotzdem kann es zu lokalen Überschwemmungen und Wassereintritt in Kellerräumen kommen. Bei Starkregenereignissen oder Wasserrohrbrüchen besteht die allgemeine Stromversorgungspflicht weiterhin, das öffentliche Stromnetz bleibt in Betrieb. Überflutete elektrische Anlagen wie Hausanschlusskästen, Verteilerschränke, Zählerplätze oder Steckdosen (insbesondere im Kellerbereich) stellen eine Gefahr für Menschen und Tiere dar.
Bitte nähern Sie sich keinen elektrischen Anlagen, wenn diese mit Wasser überflutet sind.
Sicherheitshinweise bei überfluteten Elektroanlagen
Grundsätzlich besteht in der Nähe von überfluteten elektrischen Anlagen Lebensgefahr! Im Falle einer Überflutung können vorhandene Schutzeinrichtungen wie Sicherungen den Menschen nicht mehr vor elektrischer Durchströmung schützen.
Deshalb beachten Sie unbedingt folgende Hinweise:
Wiederinbetriebnahme nach einer Überschwemmung
Wenn die Stromversorgung nach einer Überschwemmung in abgeschalteten Gebäuden wiederhergestellt werden kann: