Netzzugang & Verträge

Lieferantenrahmenvertrag

EDI-Rahmenvertrag

Privilegierung nach § 52 EnFG

Letztverbraucher mit direkter Netznutzung können uns mit der Basismeldung die Inanspruchnahme von Privilegien gemäß § 52 EnFG mitteilen. Bitte reichen Sie für jede privilegierte Abnahmestelle ein separates Formular ein.

Download: Basismeldung zur Inanspruchnahme von Privilegien gemäß § 52 EnFG [PDF]

Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sieht für bestimmte Letztverbraucher unter bestimmten Voraussetzungen Entlastungen bei den gesetzlichen Umlagen auf den Stromverbrauch vor. Werden die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, können diese Umlagen für bestimmte Strommengen bzw. Abnahmestellen begrenzt oder reduziert werden.

Mit der Basismeldung gemäß § 52 EnFG teilen Sie uns als Netzbetreiber mit, dass Sie für eine Abnahmestelle eine solche gesetzliche Privilegierung in Anspruch nehmen möchten. Die Angaben benötigen wir, um die Privilegierung bei der Abrechnung entsprechend berücksichtigen zu können.

Bitte beachten Sie: Für jede privilegierte Abnahmestelle ist eine separate Basismeldung einzureichen.