Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Die folgenden steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind beim zuständigen Netzbetreiber, den Stadtwerken Waiblingen, anzumelden:
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW unterliegen gemäß § 14a EnWG den Vorgaben zur netzorientierten Steuerung. Sie müssen daher so ausgeführt sein, dass ihre Leistung bei einer drohenden Überlastung des örtlichen Stromnetzes vorübergehend reduziert werden kann.
Bitte melden Sie Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung mit dem untenstehenden Anmeldeformular vollständig an.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
gerne führen wir bei Ihnen eine Netzanschlussprüfung durch, um Ihre Individuallösung einer Ladeinfrastruktur zu ermöglichen. Bitte füllen Sie hierzu das untenstehende Formular aus. Sobald wir Ihre Anfrage geprüft haben, melden wir uns bei Ihnen. Bitte je Hausanschluss eine Anfrage stellen.