Grundversorgung

Die Grundversorgung mit Erdgas stellt sicher, dass Haushalte und kleine Gewerbebetriebe jederzeit mit Gas versorgt werden – auch ohne aktiven Liefervertrag. Als örtlicher Grundversorger übernehmen wir diese gesetzlich geregelte Aufgabe verlässlich und transparent. Egal ob beim Einzug in eine neue Wohnung oder bei einem Wechsel des Anbieters: Wenn kein anderer Vertrag besteht, springen wir automatisch ein und sorgen dafür, dass Ihre Gasversorgung ohne Unterbrechung läuft.

Für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 gilt für Gaslieferungen über das Erdgasnetz die gesetzliche Absenkung der Umsatzsteuer von 19 % auf 7 %. Ab dem 01.04.2024 werden unsere Nettopreise wieder mit 19 % Umsatzsteuer berechnet. Bei der Abrechnung des Gasverbrauches werden jeweils die Nettopreise zugrunde gelegt und dem daraus resultierenden Rechnungsbetrag die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet.