Wasser ist eine unserer wertvollsten natürlichen Ressourcen – unverzichtbar für das tägliche Leben und für unsere Lebensqualität. Seit über 100 Jahren sorgen die Stadtwerke Waiblingen dafür, dass die Menschen in unserer Stadt jederzeit mit sauberem Trinkwasser versorgt werden – zuverlässig, sorgfältig und mit viel Erfahrung.
Ob in der Kernstadt oder in den Ortsteilen Bittenfeld, Hegnach, Hohenacker, Neustadt und Beinstein: Die Wasserversorgung ist eine Aufgabe, der wir mit Verantwortung und Kontinuität begegnen. Unser Wassernetz umfasst über 30 Anlagen – darunter Wassertürme, Hochbehälter, Tiefbrunnen, Quellen und Förderanlagen – die gemeinsam für eine stabile Versorgung sorgen.
Dabei setzen wir auf bewährte Technik, regelmäßige Wartung und fachkundige Betreuung unserer Anlagen. Denn unser Anspruch ist es, die hohe Qualität des Trinkwassers dauerhaft zu sichern – heute ebenso wie in Zukunft.
Es gelten die jeweils im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Waiblingen (Staufer Kurier) veröffentlichten Tarife und Bestimmungen der Stadtwerke Waiblingen.
Die Kosten für das Trinkwasser in Waiblingen finden Sie in unserem Tarifblatt. Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie uns am besten an!
Trinkwasser ist das am häufigsten und genauesten kontrollierte Lebensmittel. Die Qualitätskontrolle erfolgt nach den strengen Vorschriften der Trinkwasserverordnung. Die Verordnung legt detailliert fest, welche Stoffe in welchen Konzentrationen vorhanden sein dürfen. Das Waiblinger Trinkwasser erfüllt alle diese hohen gesetzlichen Anforderungen und ist von bester Qualität.
Wasserhärte in den Versorgungsgebieten:
Versorgungsgebiet 1 Beinstein, Hohenacker, Neustadt, Waiblingen = 13,3 °dH (mittel)
Versorgungsgebiet 2 Waiblingen = 13,7 °dH (mittel)
Versorgungsgebiet 3 Waiblingen = 13,6 °dH (mittel)
Versorgungsgebiet 4 Hegnach = 9,1 °dH (mittel)
Versorgungsgebiet 5 Bittenfeld = 13,5 °dH (mittel)
Klassifizierung der Wasserhärte:
Weich < 8,4°dH
Mittel 8,4 - 14,0°dH
Hart ≥ 14,0°dH
Um herauszufinden in welchem Versorgungsgebiet Sie sich befinden, können Sie die Suchfunktion der interaktiven Karte verwenden. Klicken Sie hierfür auf das Lupensymbol.
Wasserversorgung der Stadtwerke Waiblingen:
Wir beziehen Trinkwasser von den Zweckverbänden der Landeswasserversorgung sowie der Bodenseewasserversorgung (Fremdversorgung) und verteilen Trinkwasser aus örtlichen Wasservorkommen (Eigenwasser).
Landeswasser: (Donauried, Dischingen, Donauwasser)
Verteilung: Mittel- und Hochzone Waiblingen, Beinstein, Hohenacker, Neustadt
Bodenseewasser: (Bodensee)
Verteilung: Hegnach
Landeswasser/Eigenwasser: (Mischung) (Waiblingen, Bittenfeld)
Verteilung: Niederzone Waiblingen Kernstadt, Bittenfeld
Wasser enthält als natürliche Bestandteile - nach seinem Aufenthalt im Boden - eine Reihe gelöster Stoffe wie z.B. Calzium und Magnesium, die je nach geologischen Verhältnissen im Untergrund anteilig unterschiedlich sind. Calzium und Magnesium werden als Härtebildner bezeichnet; ihr Vorhandensein bestimmt die Gesamthärte im Wasser. Die Härte des Wassers wird in Millimol pro Liter (mmol/l) angegeben. Gebräuchlich und bekannt ist jedoch nach wie vor die Angabe in Grad deutscher Härte (°dH). Es gilt 1 mmol/l entspricht 5,6 °dH.
Oft wird auch von Härtebereichen gesprochen. Die Werte werden für die richtige Einstellung, z. B. von Haushaltsgeräten wie Spül- oder Waschmaschine, benötigt oder auch zur Dosierung von Waschmitteln.
(Bekanntmachung nach § 9 WRMG) Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) beschlossen. Die Neufassung ist am 05. Mai 2007 in Kraft getreten.
Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, zukünftig die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
Kommentar zur Härtebereichseinteilung:
Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin die Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist.
Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht, die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.
Wie bisher haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich mindestens einmal jährlich mitzuteilen.
Die Stadtwerke Waiblingen stellen Trinkwasser nach aktueller Definition mit den Härtebereichen mittel und hart bereit.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass das von der öffentlichen Wasserversorgung gelieferte Wasser in seiner Eigenschaft als Lebensmittel keiner Enthärtung bedarf. Trinkwasser entspricht den gesetzlichen Bestimmungen, z. B. der Trinkwasserverordnung und dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz. Es wird regelmäßig untersucht und benötigt für Trink- und Kochzwecke keinerlei weitere Behandlung.
Wenn jedoch aufgrund spezieller Aufgabenstellungen der Einsatz von Enthärtungsanlagen als sinnvoll angesehen wird, sollte bei der Anschaffung beachtet werden, dass die Geräte mit dem DVGW-Prüfzeichen versehen sind.
Zu beachten ist außerdem, dass es durch die Enthärtung des Wassers zu einer Erhöhung der Natriumkonzentration im Trinkwasser kommen kann. Eine hohe Natriumzufuhr stellt jedoch einen Risikofaktor für die Entwicklung von Bluthochdruck dar. Personen, die eine natriumarme Diät einhalten müssen, ist vom Genuss von enthärtetem Wasser abzuraten.
Da das Kochsalz, welches für die Regeneration von Enthärtungsanlagen benötigt wird, biologisch nicht abbaubar ist, kann die Wasserenthärtung zudem nicht als umweltfreundlich angesehen werden.
Die Stadtwerke Waiblingen empfehlen zur Aufstellung und zum Betrieb von Enthärtungsanlagen gemäß DIN 1988:
Rücksprache bei den Stadtwerken bezüglich der Wasserqualität.
Einbau nur durch ein qualifiziertes, in das Installateurverzeichnis des Wasserversorgungsunternehmens eingetragenen Installationsunternehmens.
Begrenzung der Wasserbehandlung möglichst nur auf den eigentlichen Verwendungszweck (z. B. Warmwasserinstallation).
Sorgfältige und regelmäßige Wartung (Abschluss eines Wartungsvertrages).
In keinem Fall darf die Behandlung des Trinkwassers zu hygienischen Nachteilen (z. B. Verkeimungen mit bakterieller Verunreinigung) führen.
Das in Waiblingen geförderte Trinkwasser ist auch in Bezug auf den PFAS-Gehalt von außergewöhnlich guter Qualität. Der Grenzwert der kommenden neuen Trinkwasserverordnung von 0,1 µg/l als Summe von 20 Einzelparametern (PFAS-20) werden bei uns mit 0,006 µg/l deutlich unterboten.
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine Gruppe von Industriechemikalien, bei denen die Wasserstoffatome vollständig oder teilweise durch Fluoratome ersetzt sind. Diese können sich bei zu hoher Konzentration negativ auf die Gesundheit auswirken.
Auch das Wasser aus den Quellen unserer Wasserlieferanten, der Landeswasserversorgung und der Bodenseewasserversorgung unterbieten die Grenzwerte. Das Wasser in Waiblingen kann also weiterhin bedenkenlos getrunken werden.
Sie möchten gerne die Trinkwasseranalysen der letzten Jahre einsehen? Dann kontaktieren Sie uns.
Im nachfolgenden Download finden Sie zehn sinnvolle Tipps der Stadtwerke Waiblingen zum Betrieb und zur Wartung von Trinkwasser-Installationen.
Die Stadtwerke Waiblingen prüfen im Zuge des Grundschutzes und auf Basis des DVGW Arbeitsblattes W 405, in welchem Umfang Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz über die Hydranten entnommen werden kann.
Beim Nachweis der Löschwassermenge ist zu berücksichtigen, dass auch während einer Entnahme von Löschwasser, die Trinkwasserversorgung gewährleistet sein muss. Es dürfen insbesondere keine erheblichen Risiken, die den Bestand der Wasserverteilungsanlagen und die Qualität des Trinkwassers gefährden, eingegangen werden.
Nach schriftlicher Beauftragung führen die Stadtwerke Waiblingen eine Überprüfung der Löschwasserversorgung für den entsprechenden Löschbereich durch. Diese Überprüfung ist kostenpflichtig.
Senden Sie uns hierfür den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an folgende E-Mailadresse: Loeschwasserauskunft(at)stadtwerke-waiblingen.de
Bitte beachten Sie, dass dem Antrag ein Lageplan oder Flurstücksplan beizufügen ist, in dem das Objekt mit dem angegebenen Löschwasserbedarf eingezeichnet ist.