Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben zum sogenannten "24h-Lieferantenwechsel" gibt es auch wichtige Änderungen bei der Meldung von Umzügen. Umzüge können in Waiblingen seit dem 23. Mai 2025 nur noch in die Zukunft und nicht mehr wie bisher rückwirkend gemeldet werden! Seit dem 23. Mai 2025 müssen Umzüge mindestens 14 Tage im Voraus mitgeteilt werden!
Das bedeutet für Sie:
Ein Protokoll für die Schlüsselübergabe können Sie hier herunterladen: Schlüsselübergabeprotokoll
Ohne eine rechtzeitige Abmeldung bleibt der Anschluss auf Ihren Namen angemeldet. Sie müssen anfallende Stromkosten bis zum Abschluss der Ummeldung weiterhin tragen - auch wenn Sie bereits ausgezogen sind.
Nein, das ist seit dem 6. Juni 2025 technisch nicht mehr möglich. Änderungen wie ein Umzug müssen mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende Ummeldung – wie sie bisher bis zu sechs Wochen möglich war – ist nun nicht mehr erlaubt. Auch bei einer Zählerverwechslung kann die Änderung nur für die Zukunft vorgenommen werden.
Wenn der Auszug nicht rechtzeitig mitgeteilt wird, müssen Sie weiterhin für die alte Adresse zahlen – und zwar so lange, bis der Auszug bei uns gemeldet und bestätigt wurde.
Melden Sie den Umzug rechtzeitig - mindestens 14 Tage vor Schlüsselübergabe. Am Tag des Umzuges notieren Sie sich bitte den Zählerstand und teilen uns diesen per E-Mail oder schriftlich mit. Nutzen Sie gerne auch unser Kundenportal.
Nein, die Regeln gelten deutschlandweit für jeden.
Seit dem 6. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die es Energiekunden ermöglicht, ihren Stromanbieter innerhalb eines Werktages zu wechseln – sofern bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen dies zulassen.
Der sogenannte 24h-Lieferantenwechsel vereinfacht und beschleunigt den Anbieterwechsel deutlich und sorgt damit für mehr Flexibilität und Transparenz auf dem Energiemarkt.
An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels.
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen zu einem neuen Strom- oder Gasanbieter wechselt. Die Versorgung läuft dann künftig über den neuen Anbieter ("Lieferant") weiter.
Nachdem Sie einen Stromvertrag mit uns abgeschlossen haben, kündigen wir Ihren bisherigen Vertrag für Sie. Falls Sie ein Widerrufs- oder Sonderkündigungsrecht haben, empfehlen wir, selbst zu kündigen und uns das Kündigungsdatum mitzuteilen.
Ihr bisheriger Anbieter bestätigt dann das Vertragsende und informiert uns sowie den Netzbetreiber. Danach melden wir Sie beim Netzbetreiber an. Sobald dieser zustimmt, erhalten Sie von uns eine Bestätigung mit dem Startdatum Ihrer Belieferung.
Nein die Fristen bleiben erhalten. Die neuen Regeln definieren nur wie schnell ein Wechsel technisch ablaufen muss. Vertragliche Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben also weiterhin bestehen.
Alle Infos zum "24h-Lieferantenwchsel" finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Wussten Sie schon, dass Sie Ihren Versorger gar nicht wechseln müssen, wenn Sie umziehen? Wir beraten Sie gerne dazu - dazu finden sie unten den Kontakt.
Sie haben sich für einen Neuanfang entschieden? Dann wünschen wir Ihnen nur das Beste in der neuen Heimat. Melden Sie Ihren Auszug mindestes 14 Tage im Voraus über unser Abmeldeformular. Sobald Sie ausgezogen sind und die Schlüsselübergabe stattgefunden hat, können Sie uns Ihre Zählerdaten (Zählernummer und Zählerstand) per Onlineformular - Zählerstände mitteilen.
Wichtig: Der Eigentümer oder alternativ der Nachmieter muss ebenfalls übermittelt werden.
Hinweis: Sollten Sie im Rahmen Ihres Umzugs keinen Sondervertrag abschließen, dann erfolgt die Belieferung automatisch zu Preisen und Bedingungen der Grundversorgung.
Wenn Sie außerhalb von Waiblingen umziehen, können Sie selbstverständlich auch unseren Strom beziehen. Wählen Sie dazu einfach Ihren gewünschten Tarif in unserem Online-Portal aus.