Die Grundversorgung ist die gesetzlich gesicherte Stromlieferung für Haushaltskunden, wenn kein anderer Stromvertrag abgeschlossen wurde – zuverlässig, transparent und jederzeit verfügbar.
Die Ersatzversorgung greift automatisch, wenn Strom bezogen wird, ohne dass ein gültiger Liefervertrag besteht – etwa bei einem Lieferantenwechsel oder einer Insolvenz. Sie stellt sicher, dass die Stromversorgung jederzeit unterbrechungsfrei bleibt.