Grund- & Ersatzversorgung

Feststellung des Grundversorgers Strom gemäß § 36 Abs. 2 EnWG

Die Stadtwerke Waiblingen GmbH hat gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG erstmals zum 01.07.2006 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festgestellt.

Grundversorgung

Grundversorger bis 31.12.2027 (aktuelle Feststellung)

Sowohl für das Elektrizitätsversorgungsnetz als auch für das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Waiblingen GmbH wurde bis zum 31.12.2024 die Stadtwerke Waiblingen GmbH als Grundversorger festgestellt.

Kontaktdaten des Grundversorgers

Grundversorger bis 31.12.2024

Sowohl für das Elektrizitätsversorgungsnetz als auch für das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Waiblingen GmbH wurde bis zum 31.12.2024 die Stadtwerke Waiblingen GmbH als Grundversorger festgestellt.

Kontaktdaten des Grundversorgers

Grundversorger bis 31.12.2021

Sowohl für das Elektrizitätsversorgungsnetz als auch für das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Waiblingen GmbH wurde bis zum 31.12.2021 die Stadtwerke Waiblingen GmbH als Grundversorger festgestellt.

Kontaktdaten des Grundversorgers

Grundversorger bis 31.12.2018

Sowohl für das Elektrizitätsversorgungsnetz als auch für das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Waiblingen GmbH wurde bis zum 31.12.2018 die Stadtwerke Waiblingen GmbH als Grundversorger festgestellt.

Kontaktdaten des Grundversorgers

Grundversorger bis 31.12.2015

Sowohl für das Elektrizitätsversorgungsnetz als auch für das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Waiblingen GmbH wurde bis zum 31.12.2015 die Stadtwerke Waiblingen GmbH als Grundversorger festgestellt.

Kontaktdaten des Grundversorgers

Grundversorger bis 31.12.2009

Sowohl für das Elektrizitätsversorgungsnetz als auch für das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Waiblingen GmbH wurde bis zum 31.12.2009 die Stadtwerke Waiblingen GmbH als Grundversorger festgestellt.

 

Ersatzversorgung

Das EnWG regelt auch die "Ersatzversorgung mit Energie" für die Haushalts-, Gewerbe und Landwirtschaftskunden. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Stromnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. Strombezug ohne Liefervertrag.

Solange Sie keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert.

Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Waiblingen von den Stadtwerken Waiblingen GmbH, Ihrem Grundversorger, durchgeführt.