Netznutzungsentgelte

Netznutzungsentgelte Strom

 


Mehr-/Mindermengenpreise

Die Mehr- und Mindermengen gemäß § 13 Abs. 3 StromNZV ergeben sich bei SLP- und TLP-Entnahmestellen aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten bereitgestellten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres. Auf Grundlage der monatlichen Marktpreise wird gemäß § 13 Abs. 3 StromNZV ein einheitlicher Preis gebildet. Der ermittelte einheitliche Preis wird bei der Abrechnung der Mehr- und Mindermengen zum Ansatz gebracht.

Jahr Kosten
2014 0,05388 Euro/kWh
2013 0,05775 Euro/kWh
2012 0,05939 Euro/kWh
2011 0,06994 Euro/kWh
2010 0,06732 Euro/kWh

Mit diesen Entgelten ist ausschließlich die Bereitstellung der über Mehr- und Mindermengen gelieferten Energie abgegolten. Die Netznutzung entsprechend der tatsächlich bezogenen Energie für diese Mengen wird separat mit der Netznutzungsabrechnung für die jeweilige Abnahmestelle in Rechnung gestellt.


Hochlastzeitfenster

Hinweis zu § 19 Abs. 2 StromNEV
Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV besteht die Möglichkeit zur Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes sowie nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV die Möglichkeit zur Befreiung von Netzentgelten. Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes nach Satz 1 sowie die Befreiung nach Satz 2 bedürfen der Genehmigung der Regulierungsbehörde Baden-Württemberg. Der Antrag kann auch durch den Letztverbraucher gestellt werden. Bei Fragen steht Ihnen die Stadtwerke Waiblingen GmbH gerne zur Verfügung.

Betrügerische Anrufe

Es kommt zurzeit vermehrt zu betrügerischen Anrufen bei Stadtwerke-Kunden – häufig zum Thema Energiepreisbremse. Bitte geben Sie am Telefon keine Informationen preis. Weitere Informationen finden unter Service ⇾ Betrügerische Anrufe.