Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss Niederspannung
Allgemeine Anschlussbedingungen von Letztverbrauchern an das Niederspannungsnetz ergeben sich aus der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV): Stand 01.11.2006 sowie den Ergänzenden Bedingungen zur NAV der Stadtwerke Waiblingen GmbH.
Es gelten bis zur Veröffentlichung des neuen Preisblattes die Hausanschlusskosten und die Baukostenzuschussregelungen gemäß Anlage zu den Ergänzenden Bestimmungen der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen von Tarifkunden (ABVEltV) Ausgabe Januar 2006.
Für die Ermittlung der Baukostenzuschüsse gilt (abweichend zu der Anlage) die Übergangsregelung nach § 29 NAV Abs. 3, das heißt, der Baukostenzuschuss wird von 70 % auf 50 % bei Netzanschlüssen in Altgebieten gesenkt.
Der Baukostenzuschuss für Anschlüsse in Erschließungsgebieten mit deren Errichtung nach dem 08.11.2006 begonnen wurde, wird gemäß NAV ermittelt.
Technische Mindestanforderungen
Technische Mindestanforderungen für Auslegung und Betrieb von Anschlüssen bzw. Anlagen durch Stromnetzbetreiber:
- TAB 2007 (technische Anschlussbedingungen)
- Ergänzung zu den TAB 2007 - STWWN (pdf-Datei)
- Ergänzung zu den TAB 2007 (EEG / KWK-G) (pdf-Datei)
- Distribution Code 2003
- Metering Code 2006
- VDEW Richtlinie „Eigenerzeugung am Niederspannungsnetz“
- VDEW Richtlinie „Notstromaggregate“
Sämtliche sonstige VDE–Vorschriften und VDN/VDEW-Richtlinien zur Erstellung und zum Betrieb elektrischer Anlagen.